Ampelschaltung Hafenstraße/Speicherstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST
413
Betreff: Ampelschaltung
Hafenstraße/Speicherstraße Bei der vom Ortsbeirat
angesprochenen Ampel handelt es sich um eine sehr komplexe, verkehrsabhängig
gesteuerte Lichtsignalanlage, die aufgrund der abknickenden Vorfahrtsregelung
auf der Hauptverkehrsachse nördliche Hafenstraße / östliche Speicherstraße mit
einer Signalsteuerung betrieben wird, die aus vier Phasen besteht. Zusätzlich
wird eine weitere Signalphase bei Bedarf für die Hafenbahn geschaltet.
Bei der Phasenabwicklung muss zunächst nach
verträglichen, nicht verträglichen und bedingt verträglichen Verkehrsströmen
unterschieden werden. So
haben verträgliche Verkehrsströme keine gemeinsamen Konfliktflächen und können
in einer Signalphase zusammengefasst werden. Nichtverträgliche Verkehrsströme
haben gemeinsame Konfliktflächen und müssen demnach getrennt freigegeben
werden. Abbiegeströme, die gemeinsame Konfliktflächen mit Fahrzeugen des
Gegenverkehrs oder mit parallelen Fußgänger- oder Radfahrerströmen haben,
können als bedingt verträgliche Verkehrsströme mit diesen gemeinsam freigegeben
werden. Demnach ergibt sich folgende
Signalphaseneinteilung an der Lichtsignalanlage Speicherstraße / Hafenstraße:
Signalphase 1
(Hauptverkehrsrichtung): Kfz-Signale Hafenstraße aus Richtung Norden in
Fahrtrichtung Osten (Westhafen Tower), Kfz-Signale Speicherstraße aus Richtung Osten in
Fahrtrichtung Norden (Hafentunnel), Fußgängersignale über den westlichen Abschnitt der
Speicherstraße
Signalphase 2
(Nebenrichtung):
Kfz-Signale Speicherstraße in
Fahrtrichtung Osten (Westhafen Tower) und Westen (Hemingway Lounge), Fußgängersignale über den nördlichen Abschnitt der
Hafenstraße, Fußgängersignale über den südlichen Abschnitt der
Hafenstraße, Signalphase 3 (Nebenrichtung):
Kfz-Signale Speicherstraße in östliche Richtung
(Westhafen Tower), Kfz-Signale links einbiegend in die Hafenstraße,
Fußgänger über den südlichen
Abschnitt der Hafenstraße, Fußgänger über die rechtsabbiegende Fahrspur aus der
Speicherstraße
Signalphase 4
(Nebenrichtung):
Kfz-Signale aus dem südlichen
Abschnitt der Hafenstraße in alle Richtungen, Fußgängersignale über den südlichen Abschnitt der
Speicherstraße, Fußgänger
über die rechtsabbiegende Fahrspur aus der Speicherstraße, Signalphase 5: Sonderphase für die Hafenbahn. Diese sehr komplexe, verkehrsabhängige
Signalsteuerung ist so aufgebaut, dass die Nebenrichtungen nur über
Anforderung die Freigabe erhalten. Im "Ruhezustand" (wenn keine Anforderung aus
den Nebenrichtungen ansteht) zeigt die Signalanlage ein Dauergrün für die
Hauptverkehrsrichtung in der Signalphase 1. Um unnötige Verlustzeiten zu
vermeiden, werden die einzelnen Verkehrsströme über einen Detektor
bemessen. Die Freigabezeit wird dabei solange verlängert, bis der zeitliche
Abstand zwischen zwei Fahrzeugen größer ist als ein vorgegebener Zeitlückenwert
oder bis die maximale Freigabezeit erreicht wird. Die vier Signalphasen werden tagsüber innerhalb
eines 90 Sekunden Signalumlaufs immer wieder von vorne abgearbeitet. Je nach
Verkehrslage fallen hier aufgrund der Bemessung die Grünzeiten für die
unterschiedlichen Verkehrsströme mal kürzer oder länger aus. Da Fußgängerinnen und Fußgänger, welche die
nördliche Hafenstraße queren möchten, hier eine "Nebenrichtung" darstellen,
erhalten sie nur auf Anforderung Grün bzw. ohne Anforderung nur, falls ein
verträglicher Verkehrsstrom Grün angefordert hat (Signalphase 2). Aufgrund der
Vielzahl von nichtverträglichen Verkehrsströmen zu dem Fußgängerverkehr über
die nördliche Hafenstraße kann diesem auch nur in der Phase 2 eine
Freigabe erteilt werden. Eine Verlängerung der Grünzeiten bzw. ein generelles
Grün für den Fußgänger ist unter Beibehaltung der jetzigen Verkehrsabwicklung
und den einzuhaltenden Mindestgrünzeiten nicht möglich. Der Magistrat bedauert
daher, der Anregung nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.11.2017, OM 2398