Achtung: Verletzungsgefahr im Neuen Rebstockpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Flächen überprüft und wird da - wo erforderlich - geeignete Maßnahmen ergreifen. Die Stahlkante, die der Wegeführung bzw. Begrenzung dient, ist einbetoniert und kann nicht einfach entfernt werden. Mit Höhenunterschieden, Differenzen und Kanten auf Gehwegen von etwa 2 cm müssen Fußgänger:innen im Allgemeinen rechnen. Sie stellen im versicherungsrechtlichem Sinn keine Gefahr dar, die beseitigt werden muss.