Nachverdichtung Westring
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 405
Betreff: Nachverdichtung Westring Zu
- : Die Parkhausbetriebsgesellschaft steht grundsätzlich für entsprechende Gespräche zur Verfügung. Die Bauherrin sollte auf die Gesellschaft zugehen. Zu 2.: Der Magistrat kann diesbezüglich keinen Einfluss auf die Bauherrschaft nehmen. Die Sanierung der Bestandsgebäude war kein Antragsgegenstand. Zu 3.: Der Bauherrschaft wurde bereits aufgetragen, ein Logistikkonzept zu erstellen, welches vor Baubeginn vorzulegen ist. Die Lärmschutzvorschriften sind darüber hinaus selbstverständlich einzuhalten. Zu 4.: Der Magistrat hat keine Möglichkeit, eine Behelfsausfahrt zur Bundesautobahn A 66 einzurichten. Bundesautobahnen unterliegen als Bundesfernstraßen der Zuständigkeit des Bundes. Zu 5.: Es ist davon auszugehen, dass die Vonovia die Zufahrten zu den Bestandswohnungen - auch im eigenen Interesse - freihalten wird. Zu 6.: Im Rahmen der Bauvoranfrage wurde die Untere Naturschutzbehörde beteiligt. Für die zu fällenden Bäume sind seitens der Bauherrschaft Ersatzpflanzungen vorgesehen. Über die Fällung von Bäumen entscheidet die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall auf Antrag der Bauherrschaft. Zu 7.: Dem Magistrat ist es gelungen, trotz einer genehmigten Bauvoranfrage, sieben der 36 neu entstehenden Wohnungen als geförderte Wohnungen auszubilden. Die Wohnungen werden im Förderweg 2 gefördert und stehen somit Haushalten mit mittleren Einkommen zur Verfügung.