Feuerwehrzufahrt Sommerhoffpark
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 405
Betreff: Feuerwehrzufahrt Sommerhoffpark Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Befahrbarkeit des Sommerhoffparks durch die Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes ist festzustellen, dass der Park von der Gutleutstraße (links neben Haus Nummer 317, Kita 82) über eine sehr breite Zufahrt mit hochklappbaren, mit Dreikantschließungen versehenen, Barrieren zu erreichen ist. Über diese Zufahrt ist der größte Teil des Parks für den Rettungsdienst und die Feuerwehr mittels Großfahrzeugen gut erschlossen. Der wesentlich kleinere Teil des westlichen Parks ist über den Gutleuthofweg und dort am Ende über die Feuerwehrzufahrt der Werner-von-Siemens-Schule (rechts neben Haus Nummer 333-335) gut erreichbar und befahrbar. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung dieser Zufahrt als Feuerwehrzufahrt wird veranlasst.