Klärung des Vorgangs Myliusstraße 15
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST
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Betreff: Klärung des
Vorgangs Myliusstraße 15 Die beiden Spitzahorne auf der Liegenschaft
Myliusstraße 15, die Gegenstand der Ortsbeiratsanfrage sind, unterlagen der
Frankfurter Baumschutzsatzung. Für die Bäume erteilte die zuständige Untere
Naturschutzbehörde am 18.6.2012 eine Fällgenehmigung. Die Bäume wurden daher
völlig rechtmäßig gefällt. Bereits am 12.4.2012 wurde dem Bauherrn die
Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt. Auch an der rechtmäßigen Erteilung der
Baugenehmigung bestehen trotz der geäußerten Vorbehalte bezüglich der
Baumfällungen keine Zweifel. Kern des Problems ist, dass der Gesetzgeber den
Baumschutz nachrangig zum Baurecht gesetzt hat. Konkret bedeutet dies, dass
Baugenehmigungen unabhängig von auf dem Baugrundstück befindlichen Bäumen
erteilt werden müssen, wenn die Hessische Bauordnung und die im
Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften
eingehalten werden. Zusätzlich dazu ist in der Baumschutzsatzung verankert,
dass eine Baumfällgenehmigung zu erteilen ist, wenn eine gültige Baugenehmigung
vorliegt. Dem Magistrat ist es daher lediglich im Rahmen der Bauberatung
möglich, Bauherren für die Belange des Baumschutzes zu sensibilisieren.
Baumfällungen sind generell ein in der
Öffentlichkeit mit starkem Interesse verfolgtes Thema. Auch wenn der Magistrat
wie dargestellt keine rechtliche Handhabe hat, Bäume, die in Konkurrenz zu
zulässigen Bauvorhaben stehen, stärker zu schützen, so hat er sich den
vorliegenden Fall zum Anlass genommen, die verwaltungsinterne Kommunikation zu
überprüfen. Als Folge davon hat der Magistrat inzwischen ein elektronisches
Verfahren entwickelt, welches den Informationsaustausch der Fachämter optimiert
und eine gezieltere Bauberatung ermöglicht. Außerdem hat das Hessische
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung auf Anregung des
Magistrats in seinem neuen Bauvorlagenerlass Bauherren die Pflicht auferlegt,
Bäume in den Bauantragsunterlagen darstellen zu müssen, was vorher noch nicht
der Fall war. Darüber hinaus hat der Magistrat in Verhandlungen
mit dem Bauherrn der Myliusstraße 15 erreicht, dass ein dritter, durch die
Baumaßnahme gefährdeter Baum auf jeden Fall erhalten bleibt. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass seitens des
Bauherrn 7 Neupflanzungen auf dem Grundstück vorgesehen sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.09.2012, OM 1496