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Klärung des Vorgangs Myliusstraße 15

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 3 Betreff: Klärung des Vorgangs Myliusstraße 15 Die beiden Spitzahorne auf der Liegenschaft Myliusstraße 15, die Gegenstand der Ortsbeiratsanfrage sind, unterlagen der Frankfurter Baumschutzsatzung. Für die Bäume erteilte die zuständige Untere Naturschutzbehörde am 18.6.2012 eine Fällgenehmigung. Die Bäume wurden daher völlig rechtmäßig gefällt. Bereits am 12.4.2012 wurde dem Bauherrn die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt. Auch an der rechtmäßigen Erteilung der Baugenehmigung bestehen trotz der geäußerten Vorbehalte bezüglich der Baumfällungen keine Zweifel. Kern des Problems ist, dass der Gesetzgeber den Baumschutz nachrangig zum Baurecht gesetzt hat. Konkret bedeutet dies, dass Baugenehmigungen unabhängig von auf dem Baugrundstück befindlichen Bäumen erteilt werden müssen, wenn die Hessische Bauordnung und die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Zusätzlich dazu ist in der Baumschutzsatzung verankert, dass eine Baumfällgenehmigung zu erteilen ist, wenn eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Dem Magistrat ist es daher lediglich im Rahmen der Bauberatung möglich, Bauherren für die Belange des Baumschutzes zu sensibilisieren. Baumfällungen sind generell ein in der Öffentlichkeit mit starkem Interesse verfolgtes Thema. Auch wenn der Magistrat wie dargestellt keine rechtliche Handhabe hat, Bäume, die in Konkurrenz zu zulässigen Bauvorhaben stehen, stärker zu schützen, so hat er sich den vorliegenden Fall zum Anlass genommen, die verwaltungsinterne Kommunikation zu überprüfen. Als Folge davon hat der Magistrat inzwischen ein elektronisches Verfahren entwickelt, welches den Informationsaustausch der Fachämter optimiert und eine gezieltere Bauberatung ermöglicht. Außerdem hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung auf Anregung des Magistrats in seinem neuen Bauvorlagenerlass Bauherren die Pflicht auferlegt, Bäume in den Bauantragsunterlagen darstellen zu müssen, was vorher noch nicht der Fall war. Darüber hinaus hat der Magistrat in Verhandlungen mit dem Bauherrn der Myliusstraße 15 erreicht, dass ein dritter, durch die Baumaßnahme gefährdeter Baum auf jeden Fall erhalten bleibt. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass seitens des Bauherrn 7 Neupflanzungen auf dem Grundstück vorgesehen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1496

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