Parken im Bereich Böhmerstraße/Ecke Oberlindau unterbinden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Das Parken auf dem Gehweg ist nur erlaubt, wenn eine entsprechende Beschilderung und / oder Markierung vorhanden ist. Dies ist an der betroffenen Stelle nicht der Fall. Es handelt sich also um unerlaubtes Parken auf dem Gehweg, beziehungsweise um bewusstes Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen. Die Böhmerstraße / Ecke Oberlindau liegt im Bereich des Bewohnergebietes Nr. 16. Durch die Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei werden Kontrollen im Rahmen der Bewohnerplakette, der Parkscheinautomaten-Bereiche (Grüneburgweg) und durch die Radstaffel vorgenommen. Dadurch herrscht bereits eine hohe Überwachungsdichte vor. Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird für die Beschwerdelage sensibilisiert.