Geschwindigkeit in der Harkortstraße durch Verengung der Fahrbahn drosseln
Stellungnahme des Magistrats
Die Harkortstraße weist durchgehend eine Fahrbahnbreite von circa 5,50 m auf. Der östliche Seitenstreifen wird in Senkrechtaufstellung (90 Grad) durch PKW und Krafträder beparkt. Die Fahrbahnbreite ist bei der gewählten Parkordnung bereits eng und lässt sich nicht weiter durch Stahlabweiser, Blumenkübel oder bauliche Veränderungen verengen. Die vorgeschlagene Anordnung des halbseitigen Gehwegparkens auf der westlichen Fahrbahnseite ist aus den vorgenannten Gründen ebenfalls nicht möglich. Die Geschwindigkeitsmessungen des letzten Jahres ergaben eine Übertretungsquote von 3,4 %. Von 321 erfassten Fahrzeugen überschritten 11 die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. In diesem Jahr wurden keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, da diese zu Lasten stärker betroffener Straßen gehen.