Sicherung des Feldweges L 3008/"Erlenbach Weg"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST
395
Betreff: Sicherung des
Feldweges L 3008/"Erlenbach Weg" Der neu asphaltierte Feldweg
zwischen L 3008 und dem Radweg am "Erlenbacher Weg" ist bereits mit
Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verbot für Fahrzeuge
aller Art) in Verbindung mit dem Zusatzschild 1024-17 StVO (Traktoren frei)
beschildert.
Dem Magistrat liegen aus dem
Jahr 2017 keine Beschwerden hinsichtlich illegaler Müllablagerungen im
genannten Bereich vor. Aufgrund der Anregung wurde der Feldweg am 21.
November 2017 bis hin zum Fahrradweg und diesen entlang in Augenschein
genommen. Die geschilderten Missstände waren hierbei nicht feststellbar. Das
Gelände machte einen sauberen und aufgeräumten Eindruck. Ein Schild mit dem Hinweis "Müll
abladen verboten" ist in diesem schlecht einsehbaren Gelände nicht zielführend,
um Umweltsünder davon abzuhalten, ihren Müll illegal zu entsorgen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.10.2017, OM 2242