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Sicherung des Feldweges L 3008/"Erlenbach Weg"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 395 Betreff: Sicherung des Feldweges L 3008/"Erlenbach Weg" Der neu asphaltierte Feldweg zwischen L 3008 und dem Radweg am "Erlenbacher Weg" ist bereits mit Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verbot für Fahrzeuge aller Art) in Verbindung mit dem Zusatzschild 1024-17 StVO (Traktoren frei) beschildert. Dem Magistrat liegen aus dem Jahr 2017 keine Beschwerden hinsichtlich illegaler Müllablagerungen im genannten Bereich vor. Aufgrund der Anregung wurde der Feldweg am 21. November 2017 bis hin zum Fahrradweg und diesen entlang in Augenschein genommen. Die geschilderten Missstände waren hierbei nicht feststellbar. Das Gelände machte einen sauberen und aufgeräumten Eindruck. Ein Schild mit dem Hinweis "Müll abladen verboten" ist in diesem schlecht einsehbaren Gelände nicht zielführend, um Umweltsünder davon abzuhalten, ihren Müll illegal zu entsorgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2242

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