Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Infoveranstaltung zu Starkregenfolgen vom 02.05.2024

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Vorsorge vor Starkregen und Hochwasser ist grundsätzlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz und zur Anpassung umfasst. In der Starkregenvorsorge übernimmt die Stadt Frankfurt am Main auf Grundlage der ermittelten Starkregengefahrenkarten bzw. bereits bekannter Gefährdungsbereiche die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge als kommunale Gemeinschaftsaufgabe der Daseinsvorsorge. Ziel ist es, die vom öffentlichen Raum ausgehenden und übergeordneten Gefährdungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu reduzieren. Aufgrund der hohen Anzahl an Gefährdungsbereichen ist jedoch eine Priorisierung der Bearbeitung erforderlich. Die Bearbeitung erfolgt interdisziplinär durch verschiedene städtische Ämter. Starkregenereignisse können anhand ihrer Niederschlagsintensität in vier Kategorien eingeteilt werden: Bemessungsregen, seltene Starkregen, außergewöhnliche Starkregen und extreme Starkregen. Im kommunalen Starkregenrisikomanagement werden auf dieser Einteilung Anforderungen an den Überflutungsschutz und die Überflutungsvorsorge als kommunale Gemeinschaftsaufgabe definiert. Bei Regenereignissen bis zum sogenannten "Bemessungsregen", der in der Regel einmal in 3 bis 5 Jahre auftritt) übernimmt die Kanalisation in Verbindung mit Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung und Rückstausicherungen der Grundstücksentwässerung die Entwässerung, indem das Niederschlagswasser gesammelt und über die Kanäle abgeführt wird. Bei seltenen Starkregenereignissen ist mit einer Überlastung der Kanalisation zu rechnen. Neben der voll ausgelasteten Kanalisation übernehmen auch Verkehrs- und Freiflächen nun einen wichtigen Beitrag zur "schadlosen" Ableitung oder Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser für den Überflutungsschutz. In diesem Zusammenhang können sogenannte multifunktionale Flächen (z.B. Grün- und Sportflächen) und Notwasserwege (z.B. untergeordnete Straßen und Wege) eine wichtige Rolle übernehmen. Je nach lokalen Gegebenheiten sind auch Maßnahmen zum Objektschutz erforderlich. Niederschlagsereignisse, die im Durchschnitt seltener als einmal in 30 Jahren auftreten, werden als außergewöhnliche Ereignisse bezeichnet. Ereignisse, die seltener als einmal in 100 Jahren auftreten, werden als extreme Starkregenereignisse bezeichnet. Zur Schadensbegrenzung bei außergewöhnlichen und extremen Ereignissen kommt in Ergänzung zur temporären Wasseransammlung auf geeigneten Frei- und Verkehrsflächen sowie zur schadenfreien Ableitung im Straßenraum dem gezielten Objektschutz im öffentlichen und privaten Bereich vorrangige Bedeutung zu. Bürger:innen sind aufgefordert, einen wertvollen Beitrag zu leisten, beispielsweise durch eine angepasste Bauweise und private Vorsorge, um die eigene Immobilien besser zu schützen. Es ist wichtig, sich über mögliche Gefahren zu informieren und entsprechend zu handeln. Beispiele für private Objektschutzmaßnahmen sind Aufkantungen, Barrieren für tiefliegende Gebäudeöffnungen oder druckwasserdichte Türen und Fenster. In aller Regel lassen sich Überflutungsschäden damit besonders wirkungsvoll und effizient reduzieren. Die Stadtentwässerung Frankfurt ist gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung aktuell dabei, die Planungen für das Pilotprojekt des Starkregenvorsorgekonzepts für den Stadtteil Frankfurter Berg zu finalisieren. Hierzu fand am 23.09.2024 eine Informationsveranstaltung im Titusforum des Nordwestzentrums statt, in der Eigentümer:innen die Zwischenergebnisse präsentiert wurden. Anmerkungen und Hinweise der Bürger:innen aus der Veranstaltung wurden aufgenommen und sollen im weiteren Verlauf der Planungen berücksichtigt werden. Das Projekt beinhaltet neben einer sehr aufwendigen Bestandsermittlung (Begehung, Aufnahme bzw. Vermessung von Oberflächen, kleinräumigen Strukturen, Kanälen etc.), die Aufstellung und Validierung eines numerischen Rechenmodells zur Simulation des IST-Zustands sowie zur Überprüfung verschiedener, geplanter Maßnahmen. Zur Verbesserung der Starkregenvorsorge ist eine Vielzahl von Maßnahmen auf öffentlichen und privaten Grundstücken notwendig. Unabhängig davon, wann und welche kommunalen Überflutungsvorsorgemaßnahmen umgesetzt werden, können diese nur einen begrenzten Schutz bieten. Ergänzend dazu ist es weiterhin dringend erforderlich, dass die Grundstückseigentümer:innen eigenverantwortlich Objektschutz betreiben, um ihre Gebäude wirksam vor Starkregeneinflüssen zu schützen. Aufgrund der Komplexität des Projektes und um Erfahrungen hieraus in zukünftige Maßnahmen miteinfließen zu lassen, sollen die Ergebnisse zunächst abgewartet werden, bevor das Vorgehen auf andere Bereiche ausgeweitet wird. Bereits im Januar 2022 hatte im Ortsbeirat 10 eine erste Informationsveranstaltung zur allgemeinen Überflutungsvorsorge stattgefunden. Dort wurde durch die Untere Wasser und Bodenschutzbehörde (UWBB) unter Bezugnahme auf die damals recht neuen Starkregengefahrenkarten grundsätzlich informiert bzw. sensibilisiert sowie Fragen zu konkreten Themen zu Starkregen und Hochwasser durch die Stadtentwässerung und die UWBB beantwortet. Der Magistrat befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, um dem Wunsch der Bürger:innen nach einem weiterem Austausch mit Vertreter:innen der Stadtverwaltung nachzukommen. Eine Veranstaltung ist für die zweite Jahreshälfte 2025 geplant, um nach Möglichkeit erste Ergebnisse aus dem Pilotprojekt Frankfurter Berg sowie Maßnahmen des privaten Objektschutzes vorzustellen. Der Termin sowie die Agenda werden gemeinsam mit dem Ortsbeirat festgelegt.

Verknüpfte Vorlagen