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Ausweisung der Straße Alt-Niedereschbach als "Anlieger frei"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Straße Alt-Niedereschbach ist schon heute an der Einmündung Deuil-la-Barre-Straße sowie der Urseler Weg an der Einmündung Homburger Landstraße mit dem Verkehrszeichen (VZ) 253 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t) in Verbindung mit dem Zusatz "Anlieger frei" beschildert. Ziel der Beschilderung ist es, den LKW-Verkehr aus diesem Gebiet herauszuhalten. Aufgrund zweier sich dort befindlichen Einkaufsmärkte sowie eines großen Wohngebietes kommt es zwangsläufig zu regelmäßigem LKW-Verkehr, der sich nicht ausschließen lässt. Auch das Aufstellen eines VZ 250 StVO "Verbot für Fahrzeuge aller Art" ist in diesem Gebiet weder zielführend noch kontrollierbar. Der Kurvenbereich ist mit circa 7,50 m ausreichend dimensioniert (sofern Anlieger:innen nicht illegal dort parken), um bei angemessener Geschwindigkeit Begegnungsverkehr zuzulassen. Ein Verkehrsspiegel ist zur Einsicht angebracht. Dass Schäden an dem Gebäude Hausnummer 34 entstehen, ist vor dem Hintergrund, dass dieses Gebäude zurückgesetzt auf dem Grundstück steht, nicht nachvollziehbar. Für gewünschte Haltverbote bittet der Magistrat um direkte Kontaktaufnahme des Ortsvorstehers mit der zuständigen Stelle.

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