Baustelle in der Eichendorffstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST
394
Betreff: Baustelle in der
Eichendorffstraße Die Bürocontainer der Baufirma
wurden auf den Parkflächen gegenüber der Baustelleneinrichtung untergebracht,
damit dadurch möglichst wenig Fahrbahnraum in Anspruch genommen wird. Eine
Unterbringung der Container auf Seiten des Baugrundstücks ist aufgrund beengter
Platzverhältnisse auf dem Grundstück nicht möglich. So, wie die Container auf beiden Fahrbahnseiten
derzeit aufgebaut sind, steht Verkehrsteilnehmenden eine Fahrbahnrestbreite von
5,00 Metern zur Verfügung. Ein Versetzen der Container auf der Baustellenseite
hinter die Baustelleneinrichtung hätte zur Folge, dass die Fahrbahn hier
wesentlich mehr eingeengt würde als im vorderen Bereich. Zudem müsste - um eine
Mindestfahrbahnbreite für Begegnungsverkehr zu gewährleisten - den Containern
gegenüber ebenfalls weiteres Haltverbot erteilt werden, wodurch weitere
Parkplätze wegfallen würden. Da auf der Baustellenseite der Baukran den Gehweg
komplett und die Fahrbahn teilweise in Beschlag nimmt und mit Lasten über den
Gehweg geschwenkt wird, musste dieser gesperrt werden. Für einen Fußgängernotweg auf der Fahrbahn bleibt
nicht genügend Platz, da der Fahrverkehr in beiden Richtungen aufrecht erhalten
werden muss. Die Schulkinder können die
Gehwegseiten in der Fallerslebenstraße über den dort normalerweise angelegten
und ausgewiesenen Fußgängerüberweg bzw. momentan über den für die Baumaßnahme
Am Dornbusch signalisierten Überweg sowie unmittelbar vor der
Baustelleneinrichtung aus der Gegenrichtung in Höhe Eichendorffstraße 72
wechseln. Hinter den
Bürocontainern steht der Gehweg mit einer Breite von 1,80 Meter zur Verfügung,
so dass hier zu Fuß Gehende diesen gefahrlos passieren können. Das Stadtschulamt wurde mit Erteilung der
verkehrsrechtlichen Anordnung über die Baumaßnahme und die damit verbundenen
Beeinträchtigungen hingewiesen. Das Stadtschulamt hat die betroffenen Schulen
über die Situation und die Auswirkungen für die Schülerinnen und Schüler
informiert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2016, OM 1031