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Baustelle in der Eichendorffstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 394 Betreff: Baustelle in der Eichendorffstraße Die Bürocontainer der Baufirma wurden auf den Parkflächen gegenüber der Baustelleneinrichtung untergebracht, damit dadurch möglichst wenig Fahrbahnraum in Anspruch genommen wird. Eine Unterbringung der Container auf Seiten des Baugrundstücks ist aufgrund beengter Platzverhältnisse auf dem Grundstück nicht möglich. So, wie die Container auf beiden Fahrbahnseiten derzeit aufgebaut sind, steht Verkehrsteilnehmenden eine Fahrbahnrestbreite von 5,00 Metern zur Verfügung. Ein Versetzen der Container auf der Baustellenseite hinter die Baustelleneinrichtung hätte zur Folge, dass die Fahrbahn hier wesentlich mehr eingeengt würde als im vorderen Bereich. Zudem müsste - um eine Mindestfahrbahnbreite für Begegnungsverkehr zu gewährleisten - den Containern gegenüber ebenfalls weiteres Haltverbot erteilt werden, wodurch weitere Parkplätze wegfallen würden. Da auf der Baustellenseite der Baukran den Gehweg komplett und die Fahrbahn teilweise in Beschlag nimmt und mit Lasten über den Gehweg geschwenkt wird, musste dieser gesperrt werden. Für einen Fußgängernotweg auf der Fahrbahn bleibt nicht genügend Platz, da der Fahrverkehr in beiden Richtungen aufrecht erhalten werden muss. Die Schulkinder können die Gehwegseiten in der Fallerslebenstraße über den dort normalerweise angelegten und ausgewiesenen Fußgängerüberweg bzw. momentan über den für die Baumaßnahme Am Dornbusch signalisierten Überweg sowie unmittelbar vor der Baustelleneinrichtung aus der Gegenrichtung in Höhe Eichendorffstraße 72 wechseln. Hinter den Bürocontainern steht der Gehweg mit einer Breite von 1,80 Meter zur Verfügung, so dass hier zu Fuß Gehende diesen gefahrlos passieren können. Das Stadtschulamt wurde mit Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung über die Baumaßnahme und die damit verbundenen Beeinträchtigungen hingewiesen. Das Stadtschulamt hat die betroffenen Schulen über die Situation und die Auswirkungen für die Schülerinnen und Schüler informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1031

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