Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen
Stellungnahme des Magistrats
Der öffentliche Raum in Frankfurt am Main ist stark limitiert. Daher werden Kunstwerke und Gedenkstätten in ämterübergreifender Zusammenarbeit realisiert, um eine würdevolle Situation zu schaffen und zugleich das Stadtbild aufzuwerten. Der "Platz der vergessenen Kinder" wurde mit dem Ziel umgesetzt, dieses Denkmal für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich und erlebbar zu machen. Eine bauliche Abgrenzung widerspricht diesem planerischen Grundsatz und wird vom Magistrat abgelehnt. Gedenkstätten im öffentlichen Raum sind gesetzlich vor Verunglimpfung und Beschimpfung geschützt (Strafgesetzbuch §189 Strafgesetzbuch "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" sowie § 168 Absatz II "Beschimpfung"). Das Abstellen von E-Scootern und Fahrrädern dagegen lässt sich in diesem Zusammenhang nicht unterbinden. Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass derzeit eine Sondernutzungserlaubnis mit einem Auflagenkatalog für das Abstellen der E-Scooter im öffentlichen Raum erarbeitet wird, die das "wilde Abstellen" der Roller verhindern soll.