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Hinweisschilder für öffentliche Parks im Ortsbezirk

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert sehr, dass es innerhalb der Parkanlagen immer wieder zu prekären Situationen aufgrund fehlender Rücksichtnahme von Radfahrer:innen oder E-Scooterfahrer:innen kommt. In den öffentlichen Grünanlagen ist das Fahrradfahren nur unter der Voraussetzung der Rücksichtnahme gegenüber Fußgänger:innen geduldet. Die Benutzung von E-Scootern ist in öffentlichen Parkanlagen grundsätzlich verboten. Das Grünflächenamt hat für die öffentlichen Grünanlagen bereits Vorlagen für Schilder entwickelt, auf denen das E-Scooter-Verbot vermerkt ist. Grundsätzlich sollen alle öffentlichen Grünanlagen mit den entsprechenden Schildern versehen werden. Dies kann aus Kapazitätsgründen nur nach und nach erfolgen. Das Fachamt wird auf den Ortsbeirat zugehen, um Prioritäten festzulegen, welche Parks und öffentliche Grünanlagen vorrangig mit den entsprechenden Schildern ausgestattet werden sollen.

Verknüpfte Vorlagen