Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST
392
Betreff: Ampelanlage oder
Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße Zur Einrichtung eines
Fußgängerüberwegs müssen gemäß der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen bestimmte Mindestmengen von zu Fuß Gehenden und
Fahrzeugführenden vorliegen. Der Magistrat hat daher eine notwendige
Verkehrszählung am 27. Juni 2017 durchgeführt. Die Auswertung ergab, dass die
erforderliche Verkehrsstärke sowohl für die Anlage eines Fußgängerüberweges als
auch einer Lichtsignalanlage bei weitem nicht erreicht wird. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.04.2017, OM 1488