Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 392
Betreff: Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße Zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs müssen gemäß der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen bestimmte Mindestmengen von zu Fuß Gehenden und Fahrzeugführenden vorliegen. Der Magistrat hat daher eine notwendige Verkehrszählung am 27. Juni 2017 durchgeführt. Die Auswertung ergab, dass die erforderliche Verkehrsstärke sowohl für die Anlage eines Fußgängerüberweges als auch einer Lichtsignalanlage bei weitem nicht erreicht wird. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.