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Am Riederbruch/Riederspießstraße: Verkehrssicherheit für Radverkehr gewährleisten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. bis 4.: An den genannten Örtlichkeiten sind keine besonderen Gefährdungslagen vorhanden, welche die Anordnung der geforderten Verkehrszeichen/Markierungen rechtfertigen. Vielmehr handelt es sich um eine typische innerörtliche Verkehrssituation, an welcher Verkehrsteilnehmende jederzeit mit Radfahrenden zu rechnen haben. Die Anregungen werden daher abgelehnt. Zu 5.: Am Riederbruch zwischen Ratsweg (B8) und der Einmündung Am Riederbruch wird der in Fahrtrichtung Norden verlaufende getrennte Geh- und Radweg aufgrund der örtlichen Situation mittels Verkehrszeichen 240 Straßenverkehrs-Ordnung beschildert und damit zum gemeinsamen Geh- und Radweg.

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