Steinmetzstraße in Sindlingen: Parkzone markieren und damit den Anwohnern eine ungehinderte Ausfahrt ermöglichen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Bei den "Stichstraßen" handelt es sich um Gehwege, die die genannten Liegenschaften fußläufig erschließen. Um das gelegentliche Entladen eines Fahrzeuges zu ermöglichen, wurden die Bordsteine abgesenkt. Daher kommt hier eine Markierung von Sperrflächen oder ähnliches nicht in Frage. Es handelt sich hier nicht um ein Anliegen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sollten die Anliegenden einen Parkwinkel wünschen, können sie sich an den Magistrat wenden. Entstehende Kosten wären von den Anliegenden zu übernehmen.