Einzelhandelsversorgung in Harheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST
388
Betreff: Einzelhandelsversorgung in Harheim Das Konzept der Smart-Märkte
sieht vor, die Nahversorgung in Statteilen aufrecht zu erhalten, die der
gewerbliche Lebensmitteleinzelhandel aufgrund mangelnder Rentabilität nicht
mehr bedient. Dafür werden frei gewordene Ladenflächen genutzt. Allein die
Einrichtung einer vorhandenen Ladenfläche erfordert pro Markt etwa 250.000
Euro. Der Betrieb kann nach einer gewissen Anlaufzeit kostendeckend laufen,
wenn es einen genügend großen Einzugsbereich gibt und die Personalausstattung
auch mit Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt werden kann. Die derzeitigen
Smart-Märkte in Sindlingen, Eckenheim und Bonames laufen in diesem Sinne
erfolgreich. Allerdings hat es pro Markt etwa drei bis vier Jahre Zeit
gebraucht, um eine Kostendeckung zu erreichen. Smart-Märkte sollen nicht in Konkurrenz zum
regulären gewerblichen Lebensmitteleinzelhandel stehen. Sie können aufgrund der
hohen Einrichtungskosten nicht etabliert werden, wenn zuerst Ladenflächen
baulich erstellt werden müssen. Aufgrund der finanziellen Gegebenheiten und der
eingeschränkten Wettbewerbsfähigkeit der Märkte ist das Konzept daher nicht
geeignet, neue Wohngebiete zu versorgen. Insofern sind die Voraussetzungen zur Schaffung
eines Smart-Marktes in Harheim-Süd nicht gegeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.11.2016, OM 903