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Einzelhandelsversorgung in Harheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 388 Betreff: Einzelhandelsversorgung in Harheim Das Konzept der Smart-Märkte sieht vor, die Nahversorgung in Statteilen aufrecht zu erhalten, die der gewerbliche Lebensmitteleinzelhandel aufgrund mangelnder Rentabilität nicht mehr bedient. Dafür werden frei gewordene Ladenflächen genutzt. Allein die Einrichtung einer vorhandenen Ladenfläche erfordert pro Markt etwa 250.000 Euro. Der Betrieb kann nach einer gewissen Anlaufzeit kostendeckend laufen, wenn es einen genügend großen Einzugsbereich gibt und die Personalausstattung auch mit Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt werden kann. Die derzeitigen Smart-Märkte in Sindlingen, Eckenheim und Bonames laufen in diesem Sinne erfolgreich. Allerdings hat es pro Markt etwa drei bis vier Jahre Zeit gebraucht, um eine Kostendeckung zu erreichen. Smart-Märkte sollen nicht in Konkurrenz zum regulären gewerblichen Lebensmitteleinzelhandel stehen. Sie können aufgrund der hohen Einrichtungskosten nicht etabliert werden, wenn zuerst Ladenflächen baulich erstellt werden müssen. Aufgrund der finanziellen Gegebenheiten und der eingeschränkten Wettbewerbsfähigkeit der Märkte ist das Konzept daher nicht geeignet, neue Wohngebiete zu versorgen. Insofern sind die Voraussetzungen zur Schaffung eines Smart-Marktes in Harheim-Süd nicht gegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 903

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