Einrichtung Zebrastreifen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2011, ST
386
Betreff: Einrichtung
Zebrastreifen Bei der benannten Örtlichkeit handelt es sich um
eine nur in eine Fahrtrichtung verlaufende Anliegerstraße. Die im
Einmündungsbereich in die Sindlinger Bahnstraße beidseitig markierte
Sperrfläche ist der Straßenquerschnitt so verengt, dass auch bei einem
gestiegenene Fußgängeraufkommen eine gefahrlose Querung gewährleistet ist.
Der Magistrat sieht deshalb
davon ab, hier einen Zebrastreifen zu markieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.11.2010, OM 4787
Antrag vom
26.03.2015, OF
429/12