Einrichtung Zebrastreifen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2011, ST 386
Betreff: Einrichtung Zebrastreifen Bei der benannten Örtlichkeit handelt es sich um eine nur in eine Fahrtrichtung verlaufende Anliegerstraße. Die im Einmündungsbereich in die Sindlinger Bahnstraße beidseitig markierte Sperrfläche ist der Straßenquerschnitt so verengt, dass auch bei einem gestiegenene Fußgängeraufkommen eine gefahrlose Querung gewährleistet ist. Der Magistrat sieht deshalb davon ab, hier einen Zebrastreifen zu markieren.