Hauptweg in der Grünanlage zwischen Schwarterlenweg und Espenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST
385
Betreff: Hauptweg in der
Grünanlage zwischen Schwarterlenweg und Espenstraße Wie der Magistrat in den vorangegangenen
Stellungnahmen bereits mitgeteilt hat, werden Grünflächen mit Rücksicht auf die
Fauna und Flora nur in begründeten Einzelfällen beleuchtet. Aufgrund der
Anregung des Ortsbeirates hat der Magistrat einen möglichen Ausbau der
Beleuchtung des Ost-West-Weges im Rahmen der vorgesehenen Erneuerung der
Wegeverbindung nochmals genau überprüft. Vor Ort stellt sich die Situation so dar, dass es
im Quartier zahlreiche fußläufige Nord-Süd- und Ost-West-Verbindungen auf
öffentlichem Grund und auf den Grundstücken der Wohnungsbaugesellschaften gibt.
Alle Geschoßwohnungsbauten grenzen an einer Seite an eine voll ausgeleuchtete
Straße an und verfügen zusätzlich über interne, beleuchtete Stichwege zu den
Hauseingängen. Etwa in der Mitte des Grünzugs existiert außerdem ein
städtischer ausgebauter, beleuchteter Verbindungsweg zwischen der
Schwarzerlenstraße und dem Espenweg in Nord-Süd-Richtung. Auf Grund der Wegedichte sind in diesem Gebiet zu
keiner Tages- oder Nachtzeit unzumutbar lange Umwege zurückzulegen. Selbst der
Hauptweg des Grünzugs bietet nur einen minimal kürzeren Weg an, als das
umgebende bestens ausgeleuchtete Straßennetz anbietet. Ein dringender
Handlungsbedarf war vor Ort nicht erkennbar. Außerdem gilt es zu bedenken, dass unmittelbar an
dem Grünzug viele Fensterseiten der Wohnungen liegen. Eine Dauerbeleuchtung der
Wohn-und Schlafräume von der Straßen- und zusätzlich der Gartenseite ist
sicherlich nicht vertretbar. Außerdem kann eine Ausleuchtung auch immer dazu
führen, dass Grünanlagen in den Nachtstunden verstärkt genutzt werden.
Dies dürfte ebenfalls nicht im Sinne der Anlieger sein. Aus vorgenannten Gründen lehnt der Magistrat eine
zusätzliche Beleuchtung der Hauptwegeverbindung des Grünzugs ab. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.10.2009, OM 3670