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Hauptweg in der Grünanlage zwischen Schwarterlenweg und Espenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 385 Betreff: Hauptweg in der Grünanlage zwischen Schwarterlenweg und Espenstraße Wie der Magistrat in den vorangegangenen Stellungnahmen bereits mitgeteilt hat, werden Grünflächen mit Rücksicht auf die Fauna und Flora nur in begründeten Einzelfällen beleuchtet. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates hat der Magistrat einen möglichen Ausbau der Beleuchtung des Ost-West-Weges im Rahmen der vorgesehenen Erneuerung der Wegeverbindung nochmals genau überprüft. Vor Ort stellt sich die Situation so dar, dass es im Quartier zahlreiche fußläufige Nord-Süd- und Ost-West-Verbindungen auf öffentlichem Grund und auf den Grundstücken der Wohnungsbaugesellschaften gibt. Alle Geschoßwohnungsbauten grenzen an einer Seite an eine voll ausgeleuchtete Straße an und verfügen zusätzlich über interne, beleuchtete Stichwege zu den Hauseingängen. Etwa in der Mitte des Grünzugs existiert außerdem ein städtischer ausgebauter, beleuchteter Verbindungsweg zwischen der Schwarzerlenstraße und dem Espenweg in Nord-Süd-Richtung. Auf Grund der Wegedichte sind in diesem Gebiet zu keiner Tages- oder Nachtzeit unzumutbar lange Umwege zurückzulegen. Selbst der Hauptweg des Grünzugs bietet nur einen minimal kürzeren Weg an, als das umgebende bestens ausgeleuchtete Straßennetz anbietet. Ein dringender Handlungsbedarf war vor Ort nicht erkennbar. Außerdem gilt es zu bedenken, dass unmittelbar an dem Grünzug viele Fensterseiten der Wohnungen liegen. Eine Dauerbeleuchtung der Wohn-und Schlafräume von der Straßen- und zusätzlich der Gartenseite ist sicherlich nicht vertretbar. Außerdem kann eine Ausleuchtung auch immer dazu führen, dass Grünanlagen in den Nachtstunden verstärkt genutzt werden. Dies dürfte ebenfalls nicht im Sinne der Anlieger sein. Aus vorgenannten Gründen lehnt der Magistrat eine zusätzliche Beleuchtung der Hauptwegeverbindung des Grünzugs ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3670