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Bebauungsplanentwurf Nr. 910 (Südöstlich Urnbergweg)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 384 Betreff: Bebauungsplanentwurf Nr. 910 (Südöstlich Urnbergweg) In der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg ist eine Spielfläche auf einer privaten Grünfläche festgesetzt, ein Gehrecht gewährleistet die Nutzung durch die Allgemeinheit. Die Änderung der Festsetzung von einer öffentlichen Grünfläche zu einer privaten Grünfläche wurde angepasst, da die Fläche unterschiedliche Nutzungen aufnehmen soll. So kann diese nun auch unter anderem die Nutzung der Regenwasserentwässerung privater Flächen erfüllen. Aus diesem Grund soll die Fläche in privater Hand bleiben. Der festgesetzte Spielplatz muss hergestellt werden und wird auch von privater Seite gepflegt. Die Art des Spielplatzes kann entsprechend dem Bedarf hergestellt werden. Die zweite Offenlage des Bebauungsplans wurde Ende 2016 durchgeführt. Die abschließende Prüfung und Abwägung aller Stellungnahmen steht noch aus. Eine endgültige Entscheidung über den von der Verwaltung erstellten Abwägungsvorschlag ist der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vorbehalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1051

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