Bebauungsplanentwurf Nr. 910 (Südöstlich Urnbergweg)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST
384
Betreff: Bebauungsplanentwurf Nr. 910 (Südöstlich
Urnbergweg) In der Öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg ist eine Spielfläche auf einer
privaten Grünfläche festgesetzt, ein Gehrecht gewährleistet die Nutzung
durch die Allgemeinheit. Die Änderung der Festsetzung von einer öffentlichen
Grünfläche zu einer privaten Grünfläche wurde angepasst, da die Fläche
unterschiedliche Nutzungen aufnehmen soll. So kann diese nun auch unter anderem
die Nutzung der Regenwasserentwässerung privater Flächen erfüllen. Aus diesem Grund soll die Fläche in privater Hand
bleiben. Der festgesetzte Spielplatz muss hergestellt werden und wird auch von
privater Seite gepflegt. Die Art des Spielplatzes kann entsprechend dem Bedarf
hergestellt werden. Die zweite Offenlage des Bebauungsplans wurde Ende
2016 durchgeführt. Die abschließende Prüfung und Abwägung aller Stellungnahmen
steht noch aus. Eine
endgültige Entscheidung über den von der Verwaltung erstellten
Abwägungsvorschlag ist der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt
vorbehalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.12.2016, OM 1051