Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sach-senhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST
383
Betreff: Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen
Sach-senhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg Die örtlichen Gegebenheiten im
genannten Abschnitt des Oberen Schafhofwegs eignen sich nicht für
Geschwindigkeitskontrollen. Auch stellt das Anbringen von Bodenschwellen hier
keine geeignete Maßnahme dar, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen.
Bodenschwellen stellen für Radfahrende eine Gefährdung dar und müssen daher
baulich derart gestaltet sein, dass Radfahrende rechts und links an dem
Hindernis verkehrssicher vorbeifahren können. Dies würde hier bedeuten, dass
Autofahrende ohne Reduzierung der Geschwindigkeit über die Bodenschwellen
hinwegfahren können. Der Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2017, OM 2315