Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sach-senhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 383
Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sach-senhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg Die örtlichen Gegebenheiten im genannten Abschnitt des Oberen Schafhofwegs eignen sich nicht für Geschwindigkeitskontrollen. Auch stellt das Anbringen von Bodenschwellen hier keine geeignete Maßnahme dar, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen. Bodenschwellen stellen für Radfahrende eine Gefährdung dar und müssen daher baulich derart gestaltet sein, dass Radfahrende rechts und links an dem Hindernis verkehrssicher vorbeifahren können. Dies würde hier bedeuten, dass Autofahrende ohne Reduzierung der Geschwindigkeit über die Bodenschwellen hinwegfahren können. Der Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht entsprochen werden.