Fahrradabstellanlagen im Ortsbezirk?
Stellungnahme des Magistrats
Zu den Fragen "Was sind die Ergebnisse der in Stellungnahme ST 745 angekündigten ‚Auswertungsphase' des Projekts "FahrRadGarage" in der Hegelstraße? Was hat die Prüfung der Flächen Limpurgergasse/Buchgasse 4 hinsichtlich der in der Vorlage OM 5579 angeregten Nutzung ergeben? Welcher Kriterien sind für die Auswahl weiterer Standorte für Fahrradabstellanlagen im Ortsbezirk zu berücksichtigen?": Angehängt wird der Evaluationsbericht der Fahrradgaragen zur Verfügung gestellt. Am 22.01.2021 wurden alle Ortsbeiräte per Rundmail über die Fortführung des Pilotprojektes informiert und darum gebeten, mögliche Standorte für Fahrradgaragen mitzuteilen. Das dem Ortsbeirat übersandte Informationsblatt (in Anlage) zeigt insbesondere die festgelegten Kriterien für die Standortauswahl. In der Regel werden Fahrradgaragen im Bereich des ruhenden Verkehrs (Parkflächen) installiert. Zu Frage "Gibt es eine maximale Anzahl von Fahrradabstellanlagen, insbesondere Fahrradgaragen, in einem bestimmten Gebiet, beispielsweise einer Straße oder einem Straßenabschnitt?": Eine Begrenzung der Anzahl an Fahrradabstellanlagen in einem Gebiet / einem Straßenabschnitt ist nicht geplant. Zu Frage "Sieht der Magistrat neben dem Schließen von Überlassungsverträgen noch andere Möglichkeiten, Fahrradgaragen zu realisieren? Unterstützt der Magistrat einzelne an einer "FahrRadGarage" Interessierte, weitere Interessierte zu finden? Gibt es Überlegungen, das Bilden von Interessentinnen- und Interessentengemeinschaften durch eine App oder Webanwendung zu unterstützen?": Die Realisierung von Fahrradgaragen erfolgt derzeit nur per Überlassungsvertrag mit der Stadt Frankfurt. Apps oder Webanwendungen sind nicht geplant. Zu Frage "Anhand welcher Kriterien werden an der Nutzung einer Fahrradgarage interessierte Anwohnende ausgewählt, wenn bei einem Projekt das Interesse das Angebot übersteigt?": Bisher wurden nur so viele Fahrradgaragen aufgestellt, wie es konkrete Anfragen von Ortsbeiräten gab. Dazu zählt auch, dass von vornherein feststand, wie viele Stellplätze beziehungsweise Fahrradgaragen benötigt werden. Für die Planung ist es wichtig, dass der Ortsbeirat neben dem Wunsch einer Fahrradgarage in einer spezifischen Straße auch bereits die Interessenten für diese Fahrradgarage gefunden hat. Zu Frage "Wie groß ist das Einzugsgebiet einer Fahrradgarage?": Ein Einzugsgebiet in diesem Sinne gibt es für die Fahrradgaragen nicht, da die Nutzung nur für die Anwohnenden vorgesehen ist, die einen Schlüssel besitzen und damit Teil einer GbR oder einer Hausgemeinschaft sind, die mit der Stadt Frankfurt am Main einen Überlassungsvertrag geschlossen haben. Zu Frage "Handelt es sich bei "FahrRadGaragen" um auf dem Markt verfügbare Fertiglösungen und wenn ja, welche gibt es oder muss für jede individuell geplant werden?": Um das Stadtbild einheitlich zu gestalten, werden in Frankfurt am Main Fahrradboxen der Firma Ziegler Metallbearbeitung GmbH (Model Multi-Bike-Box) verbaut. Dabei handelt es sich um eine Fertiglösung, die keiner individuellen Anpassung bedarf. Zu Frage "Mit welchen einmaligen und ggf. laufenden Kosten müssen die Interessierten rechnen?": Die Kosten beziehen sich auf einen einmaligen Eigenanteil von 380 € pro Fahrrad-Stellplatz (1.520 € pro Fahrradgarage mit 4 Stellplätzen). Zu Frage "Gibt es von Seiten des Magistrats Überlegungen bei den Kosten soziale Kriterien zu berücksichtigen? Ist Beispielsweise eine kostenlose oder verbilligte Lösung für Frankfurtpass Inhabende angedacht?": Soziale Kriterien bei den Kosten zu berücksichtigen, sind nicht angedacht und auch nicht notwendig. Denn der Eigenanteil, bezogen auf die 5-jährige Nutzungsdauer, ist sehr niedrig. Zu Frage "Haben für den Magistrat die Schaffung von öffentlich nutzbaren Fahrradabstellflächen und Anlagen Vorrang vor nur für einen eingegrenzten Nutzendenkreis verfügbaren Lösungen?": Natürlich ist die Stadt Frankfurt bestrebt, die Anzahl an öffentlich nutzbaren Fahrradabstellanlagen stetig zu erhöhen. Dagegen sollen die Fahrradgaragen nur dort eingesetzt werden, wo es besonders notwendig ist (siehe Kriterien). Sie dienen daher als zusätzliches Instrument. Zu den Fragen "Hält der Magistrat den Standort Frankenallee 104 bis 112 für eine Fahrradgarage für geeignet? Wenn ja, in welcher Dimension (Anzahl Nutzende, Fahrräder, Lastenfahrräder, Rollatoren, BobbyCars usw.)? Wenn nein: Warum ist der Standort aus Sicht des Magistrats nicht geeignet?": Für den Standort Frankenallee 104 bis 112 lässt sich eine Flächenprüfung vornehmen, sobald über die Fortführung des Projektes entschieden wurde. Der Magistrat berät derzeit, ob das Projekt "Fahrradgaragen" im Stadtgebiet weiter fortgeführt werden soll. Mit einer abschließenden Stellungnahme ist im
- Quartal 2022 zu rechnen.