Tiroler Park
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 377
Betreff: Tiroler Park Der Anregung wir dahin gehend entsprochen, dass an den Zufahrten in den Tiroler Park das Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) aufgestellt wird. Nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde besteht keine besondere Gefahrenlage gemäß § 45 (Abs.9) StVO, die eine Beschränkung bzw. ein Verbot des fließenden Verkehrs über das Verbot für Kraftfahrzeuge hinaus rechtfertigen würde.