Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nur dort installiert werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen - wie das Verkehrszeichen 136 Straßenverkehrs-Ordnung "Kinder" - nur an Stellen beschildert werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein:e aufmerksame:r Verkehrsteilnehmer:in die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Eine objektive Gefahrenlage, die Grundlage einer Anordnung sein könnte, ist nicht zu erkennen. Auch ist der in Rede stehende Bereich von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschäden des Unfalltyps "Überschreiten der Fahrbahn".