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Sossenheim: Was ist im Gebiet südlich der A 66 geplant?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Regionalen Flächennutzungsplan wurden für das eingezeichnete Gebiet eine Vielzahl an ökologischen Darstellungen getroffen: Vorranggebiet Regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft, Ökologisch bedeutsame Flächennutzung sowie Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion. Des Weiteren liegt der westliche Teilbereich im Landschaftsschutzgebiet. Darüber hinaus ist die 40 Meter Bauverbotszone der BAB 66 zu beachten. Aus den vorgenannten Gründen ist aus Sicht des Magistrats das genannte Gebiet nicht für eine Baulandentwicklung geeignet. Ergänzend ist aber festzuhalten, dass direkt östlich angrenzend an das rot umrandete Gebiet im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ein Bereich für die "Weiterentwicklung von bestehenden Stadtquartieren" definiert wurde. Hierbei soll es sich um die Weiterentwicklung/Nachverdichtung der bestehenden Siedlung handeln. Das Nachverdichtungsmanagement wird diese Fläche untersuchen.

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