Anton-Burger-Weg - Verkehrsschild Schrittgeschwindigkeit
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST
375
Betreff: Anton-Burger-Weg -
Verkehrsschild Schrittgeschwindigkeit Der Anton-Burger-Weg zwischen
Hasselhorstweg und Hainer Weg ist ein verkehrsberuhigter Bereich, der optisch
durch seinen niveaugleichen Ausbau auch als solcher gut erkennbar ist. Zudem
ist dieser Abschnitt beidseitig mittels Verkehrszeichen 325
Straßenverkehrs-Ordnung, verkehrsberuhigter Bereich, beschildert. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43
der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen nur die in der StVO abgebildeten
Verkehrszeichen verwendet werden. Zusatzzeichen werden vom Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen
(VzKat) im Verkehrsblatt bekannt gegeben. Abweichungen von den in diesem
Verzeichnis aufgeführten Zusatzzeichen sind nicht zulässig. Da das vom
Ortsbeirat vorgeschlagene "Hinweisschild" nicht im amtlichen VzKat enthalten
ist, kann es nicht angeordnet werden. Hinzu kommt, dass Fahrzeugführer, die im
Besitz einer Fahrerlaubnis sind, die Bedeutung von Verkehrszeichen kennen
müssen. In den Einmündungsbereichen Hainer
Weg, Bernhard-Mannfeld-Weg und Hasselhorstweg sowie in Höhe der vom Ortsbeirat
angesprochenen Zugänge zum Spielplatz wurde bereits eine Markierung in Form
eines Schachbrettmusters aufgebracht, die der optischen Verdeutlichung
dient. Aus den genannten Gründen wird der
Anregung nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.11.2015, OM 4750