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Anton-Burger-Weg - Verkehrsschild Schrittgeschwindigkeit

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 375 Betreff: Anton-Burger-Weg - Verkehrsschild Schrittgeschwindigkeit Der Anton-Burger-Weg zwischen Hasselhorstweg und Hainer Weg ist ein verkehrsberuhigter Bereich, der optisch durch seinen niveaugleichen Ausbau auch als solcher gut erkennbar ist. Zudem ist dieser Abschnitt beidseitig mittels Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung, verkehrsberuhigter Bereich, beschildert. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden. Zusatzzeichen werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) im Verkehrsblatt bekannt gegeben. Abweichungen von den in diesem Verzeichnis aufgeführten Zusatzzeichen sind nicht zulässig. Da das vom Ortsbeirat vorgeschlagene "Hinweisschild" nicht im amtlichen VzKat enthalten ist, kann es nicht angeordnet werden. Hinzu kommt, dass Fahrzeugführer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, die Bedeutung von Verkehrszeichen kennen müssen. In den Einmündungsbereichen Hainer Weg, Bernhard-Mannfeld-Weg und Hasselhorstweg sowie in Höhe der vom Ortsbeirat angesprochenen Zugänge zum Spielplatz wurde bereits eine Markierung in Form eines Schachbrettmusters aufgebracht, die der optischen Verdeutlichung dient. Aus den genannten Gründen wird der Anregung nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4750

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