Unfallgefährdung durch einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstra-ße/Theodor-Storm-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST
370
Betreff: Unfallgefährdung
durch einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege
Hügelstra-ße/Theodor-Storm-Straße Bauliche Anlagen wie
Fahrbahneinengungen an Fußgängerüberwegen (Gehwegnasen) oder an
Buskaphaltestellen werden in der Regel durch Leitbaken (Verkehrszeichen VZ
605-10 gemäß StVO) gesichert. Die vollständige Umsetzung der entsprechenden
straßenrechtlichen Anordnungen an den neu hergestellten Buskaphaltestellen
sowie an den Gehwegnasen in der Hügelstraße ist erfolgt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.11.2016, V 235