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Unfallgefährdung durch einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstra-ße/Theodor-Storm-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 370

Betreff: Unfallgefährdung durch einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstra-ße/Theodor-Storm-Straße Bauliche Anlagen wie Fahrbahneinengungen an Fußgängerüberwegen (Gehwegnasen) oder an Buskaphaltestellen werden in der Regel durch Leitbaken (Verkehrszeichen VZ 605-10 gemäß StVO) gesichert. Die vollständige Umsetzung der entsprechenden straßenrechtlichen Anordnungen an den neu hergestellten Buskaphaltestellen sowie an den Gehwegnasen in der Hügelstraße ist erfolgt.