Unfallgefährdung durch einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstra-ße/Theodor-Storm-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 370
Betreff: Unfallgefährdung durch einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstra-ße/Theodor-Storm-Straße Bauliche Anlagen wie Fahrbahneinengungen an Fußgängerüberwegen (Gehwegnasen) oder an Buskaphaltestellen werden in der Regel durch Leitbaken (Verkehrszeichen VZ 605-10 gemäß StVO) gesichert. Die vollständige Umsetzung der entsprechenden straßenrechtlichen Anordnungen an den neu hergestellten Buskaphaltestellen sowie an den Gehwegnasen in der Hügelstraße ist erfolgt.