Wem gehört der Campingplatz Heddernheim?
Stellungnahme des Magistrats
Im Eigentum der Stadt Frankfurt steht lediglich ein den Urselbach einrahmender Geländestreifen entlang an der nördlichen und westlichen Seite des Campingplatzes (Flur 3, Flurstück 64/12) sowie der östlich gelegene Uferweg. Detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen Dritter kann der Magistrat aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlichen. Der Bebauungsplan setzt an der besagten Stelle eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Zeltplatz" fest. Insofern liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Reaktivierung des Geländes als Campingplatz grundsätzlich vor, sofern ein Aufenthalt nur gelegentlich/vorübergehend und nicht dauerhaft intendiert wird und keine Errichtung baulicher Anlagen erfolgen soll. Einem aktiven Einsatz des Magistrats für eine Reaktivierung des Geländes als Campingplatz stehen jedoch natur- und landschafts- sowie wasserschutzrechtliche Interessen entgegen. Ungeachtet dessen steht der Magistrat potentiellen Käufern über die zuständigen Fachämter selbstverständlich für rechtliche Auskünfte bzw. eine Bauberatung hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten des Geländes zur Verfügung.