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Konzept zur Vermeidung von Ausweichverkehr für die Wohnbezirke des Ortsbezirks 10 bei einer Verringerung des Durchsatzes der Friedberger Landstraße im Rahmen des Luftreinhaltungsplans für Frankfurt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Mit Blick auf das am 10.12.2019 in der Sache Deutsche Umwelthilfe e. V.(DUH) ./. Land Hessen wegen Luftreinhaltung ergangenen Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sind großräumige Fahrverbote, etwa in der Abgrenzung der seit 2008 geltenden Umweltzone, für die Zukunft als unverhältnismäßig ausgeschlossen. Damit ist eine wesentliche Ursache für möglicherweise aus Maßnahmen der Luftreinhalteplanung resultierende "Schleichverkehre" ausgeräumt. Das federführend zuständige Land Hessen muss nun, so der erkennende Senat, den Luftreinhalteplan für die Stadt Frankfurt am Main zeitnah fortschreiben, dass die Fortschreibung zum 01.01.2021, spätestens jedoch zum 01.02.2021, in Kraft treten wird. Die hierin aufzunehmenden Maßnahmen müssen geprüft und durch das federführend zuständige Land Hessen auf ihre Geeignetheit, Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit kontrolliert werden. Gerade mögliche Ausweichverkehre werden hierbei ebenfalls untersucht werden, so dass in diesem Sinne der Anregung des Ortsbeirates entsprochen wird.