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Umsetzung der noch nicht ausgeführten und im Jahr 2013 bereits zugesagten Anpassungen beim Kreuzungsumbau Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim, um die Sicherheit an dieser Stelle nachhaltig zu verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 368 Betreff: Umsetzung der noch nicht ausgeführten und im Jahr 2013 bereits zugesagten Anpassungen beim Kreuzungsumbau Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim, um die Sicherheit an dieser Stelle nachhaltig zu verbessern Zu 1.: Die verkehrsabhängige Steuerung wurde am 18.05.2015 in Betrieb genommen. Zu 2.: Die dem Ortsbeirat mit der ST 672 vom 04.05.2015 unter den Punkten 3 - 5 zugesagten Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen werden aus folgendem Grund nicht umgesetzt: Die Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main hat erhebliche Bedenken, den aus der Straße Alt-Fechenheim kommenden Verkehr unter den derzeit vorhandenen Bedingungen zweispurig in Richtung Innenstadt zu führen. Sie befürchtet unter anderem weiterhin falsches Abbiegen aus der linken Geradausfahrspur in Richtung Osten sowie vermehrte Spurwechsel- und Auffahrunfälle bei Rückstau wegen der Fußgänger und Radfahrer, die ebenfalls bei "Grün" die Fahrbahn queren. In Zusammenarbeit mit der Unfallkommission wurden deshalb drei unterschiedliche Lösungsansätze erarbeitet: Lösung 1: Wegfall der Fußgängerquerung östlich der Straße Alt-Fechenheim Vorteil: Der Verkehr aus der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Osten kann ungehindert abfließen; die derzeitigen Fahrspurmarkierungen in der Straße Alt-Fechenheim können wie bisher beibehalten werden (rechte Fahrspur: vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts; linke Fahrspur: vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus). Nachteil: Die Querung der Hanauer Landstraße für Fußgänger und Radfahrer entfällt an dieser Stelle. Dieser Lösungsansatz wurde verworfen, da die neu geschaffene Querung von den Fußgängern und den Radfahrern sehr gut angenommen wird. Lösung 2: Einrichtung einer Busspur in der Straße Alt-Fechenheim Die linke Fahrspur auf der Straße Alt-Fechenheim an der Ausfahrt auf die Hanauer Landstraße wird dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als Sonderfahrstreifen "Busspur" zur Verfügung gestellt. Vorteil: Weil nur noch einspurig aus der Straße Alt-Fechenheim ausgefahren werden kann, können Spurwechselunfälle, seitliche Berührungsunfälle sowie Konfliktsituationen zwischen den Verkehrsteilnehmern vermieden werden. Die Fußgänger und Radfahrer können die Hanauer Landstraße wie bisher sicher überqueren. Eine Beeinträchtigung des ÖPNV erfolgt nicht. Nachteil: Es kommt zu Einbußen der Leistungsfähigkeit der Straße Alt-Fechenheim. Mit Rückstau bis nach Fechenheim ist zu rechnen. Lösung 3: Trennung der Signalphasen, Einrichtung einer separaten Fußgängerphase mit Rückbau des östlichen Randsteins Vorteil: Die Querung der Hanauer Landstraße ist für Fußgänger und Radfahrer signalgesichert ohne Durchsetzung mit abbiegendem Verkehr aus Richtung Fechenheim in Richtung Osten. Der in Richtung Osten abbiegende Verkehr aus der Straße Alt-Fechenheim wird von Fußgängern und Radfahrern nicht mehr behindert. Nachteil: Eine Reduzierung der Freigabezeiten bringen insbesondere in den Spitzenstunden höhere Wartezeiten bei der Querung der Hanauer Landstraße für Fußgänger und Radfahrer mit sich. Es kommt zu Einbußen der Leistungsfähigkeit der Hanauer Landstraße sowie der Straße Alt-Fechenheim. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte erfolgt eine Umsetzung des Lösungsansatzes 3. Zu 3.: Das vorhandene Hinweisschild kann weiterhin genutzt werden. Bezüglich des verbotswidrigen Rechtsabbiegens von der linken Fahrspur Alt-Fechenheim auf die Hanauer Landstraße in Richtung Osten führt die Polizei Hessen im Rahmen der personellen Möglichkeiten Kontrollen durch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4737