Umsetzung der noch nicht ausgeführten und im Jahr 2013 bereits zugesagten Anpassungen beim Kreuzungsumbau Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim, um die Sicherheit an dieser Stelle nachhaltig zu verbessern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST
368
Betreff: Umsetzung der noch
nicht ausgeführten und im Jahr 2013 bereits zugesagten Anpassungen beim
Kreuzungsumbau Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim, um die Sicherheit an dieser
Stelle nachhaltig zu verbessern Zu 1.: Die verkehrsabhängige Steuerung
wurde am 18.05.2015 in Betrieb genommen. Zu 2.: Die dem Ortsbeirat mit der ST 672 vom 04.05.2015
unter den Punkten 3 - 5 zugesagten Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen
werden aus folgendem Grund nicht umgesetzt: Die Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main hat
erhebliche Bedenken, den aus der Straße Alt-Fechenheim kommenden Verkehr unter
den derzeit vorhandenen Bedingungen zweispurig in Richtung Innenstadt zu
führen. Sie befürchtet unter anderem weiterhin falsches Abbiegen aus der linken
Geradausfahrspur in Richtung Osten sowie vermehrte Spurwechsel- und
Auffahrunfälle bei Rückstau wegen der Fußgänger und Radfahrer, die ebenfalls
bei "Grün" die Fahrbahn queren. In Zusammenarbeit mit der Unfallkommission
wurden deshalb drei unterschiedliche Lösungsansätze erarbeitet: Lösung 1: Wegfall der Fußgängerquerung östlich der
Straße Alt-Fechenheim Vorteil: Der Verkehr aus der Straße Alt-Fechenheim in
Richtung Osten kann ungehindert abfließen; die derzeitigen Fahrspurmarkierungen
in der Straße Alt-Fechenheim können wie bisher beibehalten werden (rechte
Fahrspur: vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts; linke Fahrspur: vorgeschriebene
Fahrtrichtung geradeaus). Nachteil: Die Querung der Hanauer Landstraße für Fußgänger und
Radfahrer entfällt an dieser Stelle. Dieser Lösungsansatz wurde verworfen, da die neu
geschaffene Querung von den Fußgängern und den Radfahrern sehr gut angenommen
wird. Lösung 2: Einrichtung einer Busspur in der Straße
Alt-Fechenheim
Die linke Fahrspur auf der Straße
Alt-Fechenheim an der Ausfahrt auf die Hanauer Landstraße wird dem Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) als Sonderfahrstreifen "Busspur" zur Verfügung
gestellt. Vorteil: Weil nur noch einspurig aus der Straße
Alt-Fechenheim ausgefahren werden kann, können Spurwechselunfälle, seitliche
Berührungsunfälle sowie Konfliktsituationen zwischen den Verkehrsteilnehmern
vermieden werden. Die
Fußgänger und Radfahrer können die Hanauer Landstraße wie bisher sicher
überqueren. Eine Beeinträchtigung des ÖPNV erfolgt nicht. Nachteil: Es kommt zu Einbußen der Leistungsfähigkeit der
Straße Alt-Fechenheim. Mit Rückstau bis nach Fechenheim ist zu rechnen. Lösung 3: Trennung der Signalphasen, Einrichtung
einer separaten Fußgängerphase mit Rückbau des östlichen Randsteins Vorteil: Die Querung der Hanauer Landstraße ist für Fußgänger
und Radfahrer signalgesichert ohne Durchsetzung mit abbiegendem Verkehr aus
Richtung Fechenheim in Richtung Osten. Der in Richtung Osten abbiegende Verkehr aus der
Straße Alt-Fechenheim wird von Fußgängern und Radfahrern nicht mehr
behindert. Nachteil: Eine Reduzierung der Freigabezeiten bringen
insbesondere in den Spitzenstunden höhere Wartezeiten bei der Querung der
Hanauer Landstraße für Fußgänger und Radfahrer mit sich. Es kommt zu Einbußen der
Leistungsfähigkeit der Hanauer Landstraße sowie der Straße Alt-Fechenheim.
Nach Abwägung aller relevanten Aspekte erfolgt eine
Umsetzung des Lösungsansatzes 3. Zu 3.: Das vorhandene Hinweisschild kann weiterhin genutzt
werden. Bezüglich des verbotswidrigen Rechtsabbiegens von
der linken Fahrspur Alt-Fechenheim auf die Hanauer Landstraße in Richtung Osten
führt die Polizei Hessen im Rahmen der personellen Möglichkeiten Kontrollen
durch. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.11.2015, OM 4737