Ampelanlage auf Höhe der Main-Neckar-Brücke
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 367
Betreff: Ampelanlage auf Höhe der Main-Neckar-Brücke Die Einrichtung eines lichtsignalgesteuerten Fußgängerüberwegs auf Höhe der Main-Neckar-Brücke auf der Südseite würde lediglich von Personen genutzt, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und deren Quelle oder Ziel westlich der Main-Neckar-Brücke liegt. Alle anderen Personen werden auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Treppe auf der zur Main zugewandten Straßenseite zu nutzen. Personen mit eingeschränkter Mobilität sind allerdings erst dann zu erwarten, wenn der barrierefreie Zugang zur Brücke auch auf der nordmainischen Seite hergestellt ist. Hierfür kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine Zusage getroffen werden. Der Magistrat sieht daher von der Einrichtung eines lichtsignalgesteuerten Fußgängerüberwegs vorerst ab.