Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 367 Betreff: Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen Wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1085, bereits mitgeteilt, hat die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit bei Geschwindigkeitskontrollen in der Straße Am Hasensprung eine sehr geringe Übertretungsquote festgestellt. Gleichwohl fanden in den Morgen- und Vormittagsstunden weitere Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit statt. Bei einer Kontrolle am 19.06.2012 wurden innerhalb von zwei Stunden lediglich fünf Fahrzeuge registriert. Eine Geschwindigkeitsübertretung konnte dabei nicht festgestellt werden. Am 27.06.2012 ist die Kontrolle nach 21 Minuten abgebrochen worden, da in dieser Zeit kein Fahrzeug registriert wurde. Bei einer mehr als zweistündigen Kontrolle am 05.07.2012 wurden insgesamt 63 Fahrzeuge festgestellt. Dabei erfolgten zwölf Verwarnungen. Besondere Situationen bzw. Unfälle, die straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen rechtfertigen, sind vor diesem Hintergrund nicht erkennbar. Der Schulweg für die von den südlich gelegenen Häusern stammenden Schüler zur Grundschule auf der Freifläche Am Hasensprung / Kalbacher Stadtpfad führt nicht über die Treppenanlagen Am Schlittenberg und ist auch nicht erforderlich. Diese Kinder können sicher auf ihrer Straßenseite bis zum Schulgelände laufen, ohne eine Straße queren zu müssen. Die Kinder aus dem inneren Bereich der Wohnsiedlung sind laut Schulwegplan gehalten, im Bereich der Kreuzung Am Hasensprung / Kalbacher Stadtpfad über die Straße zu laufen. Dort ist auch im Rahmen der Schulwegsicherung ein Piktogramm "Kinder" auf der Straße Am Hasensprung markiert. Angesichts der vorstehenden Erläuterungen sieht der Magsitrat kein Erfordernis, im Bereich des Weges Am Schlittenborn einen weiteren Fußgängerüberweg anzulegen oder eine auf Kinder hinweisende Beschilderung anzubringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1108