Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST
367
Betreff: Die Straße Am
Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen Wie in der Stellungnahme des
Magistrats vom 16.07.2012, ST 1085, bereits mitgeteilt, hat die
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit bei Geschwindigkeitskontrollen in der Straße Am
Hasensprung eine sehr geringe Übertretungsquote festgestellt. Gleichwohl fanden in den Morgen- und
Vormittagsstunden weitere Geschwindigkeitskontrollen durch die
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit statt. Bei einer Kontrolle am 19.06.2012 wurden
innerhalb von zwei Stunden lediglich fünf Fahrzeuge registriert. Eine
Geschwindigkeitsübertretung konnte dabei nicht festgestellt werden. Am 27.06.2012 ist die Kontrolle nach
21 Minuten abgebrochen worden, da in dieser Zeit kein Fahrzeug registriert
wurde. Bei einer mehr als zweistündigen
Kontrolle am 05.07.2012 wurden insgesamt 63 Fahrzeuge festgestellt. Dabei
erfolgten zwölf Verwarnungen. Besondere Situationen bzw. Unfälle, die
straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen rechtfertigen, sind vor diesem Hintergrund
nicht erkennbar.
Der Schulweg für die von den
südlich gelegenen Häusern stammenden Schüler zur Grundschule auf der Freifläche
Am Hasensprung / Kalbacher Stadtpfad führt nicht über die Treppenanlagen Am
Schlittenberg und ist auch nicht erforderlich. Diese Kinder können sicher auf
ihrer Straßenseite bis zum Schulgelände laufen, ohne eine Straße queren zu
müssen. Die Kinder aus dem inneren Bereich der Wohnsiedlung sind laut
Schulwegplan gehalten, im Bereich der Kreuzung Am Hasensprung / Kalbacher
Stadtpfad über die Straße zu laufen. Dort ist auch im Rahmen der
Schulwegsicherung ein Piktogramm "Kinder" auf der Straße Am Hasensprung
markiert. Angesichts der vorstehenden
Erläuterungen sieht der Magsitrat kein Erfordernis, im Bereich des Weges Am
Schlittenborn einen weiteren Fußgängerüberweg anzulegen oder eine auf Kinder
hinweisende Beschilderung anzubringen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.04.2012, OM 1108