In the Summertime: Klimaschutz für Fußgänger
Stellungnahme des Magistrats
Zu dem Punkt Sonnensegel: Der Magistrat kann dieser Anregung leider nicht entsprechen. Für die angesprochenen hochfrequentierten Fußgängerampeln kommen solche Sonnensegel nicht infrage: An mindestens drei Pfosten aufgespannt, müssen diese Segel mit Bodenfundamenten verankert werden, die Tücher müssen reiß- und feuerfest sein. Die Konstruktion kann relativ einfach beklettert und die wegen der erwähnten Umstände kostenintensiven Sonnensegel so beschädigt oder ausgeweitet werden. Zu beachten ist auch, dass die Verweildauer an Ampeln durch die Schaltzeiten gering ist, so dass der Nutzen für den Einzelnen in Frage steht. Hinzu kommt, dass konstruktionsbedingt eine Fläche erforderlich ist, die an den Ampeln meist nicht vorhanden wäre. Neben stadtgestalterischen Aspekten gilt es außerdem vor allem, die Sichtbeziehungen der Verkehrsteilnehmenden zu beachten. Zu dem Punkt Trinkwasserbrunnen: Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit kann der Magistrat nicht treffen. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Entscheidend sind dabei bauliche Gegebenheiten wie die Lage von Wasser, Abwasser- und weiteren Leitungen oder etwaige Untertunnelungen und Bepflanzungen. Der Magistrat prüft den Bau weiterer Trinkwasserbrunnen in Zusammenarbeit und mit der fachlichen Unterstützung der Mainova AG. Am Kirchplatz ist derzeit kein Trinkwasserbrunnen vorgesehen, bislang wurden die Prioritäten an anderer Stelle gesetzt. So wurden beispielsweise Trinkwasserbrunnen in der Liebfrauengasse und in der Fressgass' installiert. Da weitere Standorte folgen sollen, finden derzeit dazu erforderliche Abstimmungen statt. Auch ein möglicher Standort in Bockenheim wird geprüft. Der Magistrat bittet zu berücksichtigen, dass die Planung, Herstellung und Unterhaltung zeit- und kostenintensiv ist und nur Schritt für Schritt erfolgen kann. Zu dem Punkt Sitzgelegenheiten: Eine nachhaltige Gestaltung des Areals vor dem Universitätsgebäude an der Bockenheimer Warte ist integraler Bestandteil des Gesamtkonzepts der Gestaltung zukünftiger Frei- und Grünflächen des Kulturcampusgebietes. In einem von der ABG Frankfurt Holding GmbH ausgelobten Freiflächenwettbewerb wird dafür mittelfristig der Gesamtgestaltungsplan ausgewählt. Eine von diesem Plan abgekoppelte Maßnahme kann der Magistrat nicht umsetzen. Weitere potenzielle Standorte von Sitzgelegenheiten prüft der Magistrat nach dem Vorliegen konkreter Vorschläge im Hinblick auf ihre Realisierbarkeit.