Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für Fußgänger
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 365
Betreff: Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für Fußgänger Gemäß § 9 (3) Straßenverkehrs-Ordnung haben die Kraftfahrzeugführer beim Abbiegen besondere Rücksicht auf zu Fuß Gehende zu nehmen und zu warten. Der Vorrang der Fußgänger an dieser Stelle ist somit eindeutig geregelt. Bei der angesprochenen Querungsstelle handelt es sich nicht um einen durch die Schulwegkommission ausgewiesenen Schulweg. Die Querungsstelle wurde jedoch bereits durch den Einbau von Verbundpflaster baulich aufgewertet, um bei den Kraftfahrern eine erhöhte Aufmerksamkeit für die querenden Fußgänger hervorzurufen. Vor diesem Hintergrund wird von der Einrichtung eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle abgesehen.