Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für Fußgänger
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.02.2019, ST 365 Betreff: Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr
Sicherheit für Fußgänger Gemäß § 9 (3)
Straßenverkehrs-Ordnung haben die Kraftfahrzeugführer beim Abbiegen besondere
Rücksicht auf zu Fuß Gehende zu nehmen und zu warten. Der Vorrang der Fußgänger
an dieser Stelle ist somit eindeutig geregelt. Bei der angesprochenen Querungsstelle handelt es sich
nicht um einen durch die Schulwegkommission ausgewiesenen Schulweg. Die Querungsstelle wurde jedoch bereits durch den
Einbau von Verbundpflaster baulich aufgewertet, um bei den Kraftfahrern eine
erhöhte Aufmerksamkeit für die querenden Fußgänger hervorzurufen. Vor diesem Hintergrund wird von der Einrichtung eines
Fußgängerüberweges an dieser Stelle abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2018, OM 4044
Antrag vom
21.11.2019, OF
760/3