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Spielstraße im Friedrich-Manz-Weg im Riederwald

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 365 Betreff: Spielstraße im Friedrich-Manz-Weg im Riederwald Der Friedrich-Manz-Weg wurde im Sommer 2014, aufgrund der Ortsbeiratsanregung OM 3133, bereits mittels Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Mit der Anregung OM 3653 hat der Ortsbeirat Ende 2014 dann gefordert, die Straße durch abschließbare Poller zu sichern. Dies wurde seitens des Magistrats abgelehnt, da eine Zufahrt weiterhin gewährleistet bleiben muss (vgl. ST 174 vom 02.02.2015). Aus den gleichen Gründen wird auch die Umwandlung des verkehrsberuhigten Bereiches in eine "Spielstraße", die mit VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zusatzzeichen 1010 (Symbol Kind mit Ball) beschildert wird, abgelehnt, da dort jeglicher Verkehr, also zum Beispiel auch Radverkehr, ausgeschlossen ist. Wenn eine Spielstraße eingerichtet würde, müsste daher für jede benötigte Zufahrt in diese Straße gegen Erhebung einer Verwaltungsgebühr eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Unter Berücksichtigung der Funktion des Friedrich-Manz-Wegs, der eine Sackgasse ist, erscheint die Umwandlung in eine Spielstraße unverhältnismäßig. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Als Hinweis auf die Kindertagesstätte und die somit sich im Friedrich-Manz-Weg aufhaltenden Kinder könnte lediglich noch das Symbol "Kinder" als Markierung auf die Straße aufgebracht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4734

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