Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Nach den durch die Straßenverkehrsbehörde verpflichtend zu beachtenden "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen - in denen der in Rede stehende Bereich liegt - in der Regel entbehrlich. Gegen eine Ausnahme von dieser Regel spricht, dass die nach der R-FGÜ maßgeblichen Stärken zur Spitzenstunde aufeinandertreffender Kraftfahrzeuge und Fußgänger:innen sehr wahrscheinlich dort nicht erreicht werden. Zuletzt ist die Örtlichkeit auch nicht auffällig hinsichtlich Verkehrsunfällen mit Fußgänger:innenbeteiligung, so dass auch eine objektiv qualifizierte Gefahrenlage nicht erkannt werden kann. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.