Prüfung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes zwischen der Liegenschaft Alt-Erlenbach 15 und der Bushaltestelle Schule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.02.2019, ST 363 Betreff: Prüfung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes
zwischen der Liegenschaft Alt-Erlenbach 15 und der Bushaltestelle Schule
Das in der Anregung des Ortsbeirats
angesprochene Grundstück in der Gemarkung Nieder-Erlenbach, Flur 1 Nr. 253
steht im Eigentum privater Eigentümer. Es befindet sich zudem im Geltungsbereich der
Schutzzone II des Landschaftsschutzgebiets Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt
Frankfurt am Main, sodass eine Nutzung als Parkplatz nicht in Betracht
kommt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.11.2018, OM 3942