Prüfung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes zwischen der Liegenschaft Alt-Erlenbach 15 und der Bushaltestelle Schule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 363
Betreff: Prüfung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes zwischen der Liegenschaft Alt-Erlenbach 15 und der Bushaltestelle Schule Das in der Anregung des Ortsbeirats angesprochene Grundstück in der Gemarkung Nieder-Erlenbach, Flur 1 Nr. 253 steht im Eigentum privater Eigentümer. Es befindet sich zudem im Geltungsbereich der Schutzzone II des Landschaftsschutzgebiets Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, sodass eine Nutzung als Parkplatz nicht in Betracht kommt.