Mathildenplatz hier: Verbesserung der Verkehrssituation
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 363
Betreff: Mathildenplatz hier: Verbesserung der Verkehrssituation Zu
- und 3.: Gegenüber der Liegenschaft Mathildenstraße 10 besteht bereits ein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Die Mathildenstraße wird von der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Eine Intensivierung der Kontrollen ist aufgrund der verschiedenen Aufgabengebiete, welche täglich abgedeckt werden müssen, jedoch nicht möglich. Zu 2.: Der Anregung a) wird entsprochen. Grenzmarkierungen gemäß Verkehrszeichen 299 StVO werden angebracht.