Straßenbahnhaltestellen "Friedberger Platz" und "Rohrbachstraße"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST
361
Betreff: Straßenbahnhaltestellen "Friedberger
Platz" und "Rohrbachstraße" Die vorgeschalteten Zeitinseln an
den genannten Straßenbahnhaltestellen sollen gewährleisten, dass
Fahrgästen ein vom motorisierten Individualverkehr unbehindertes Ein- und
Aussteigen in die Straßenbahn möglich ist. Da der Gleiskörper stadteinwärts im Bereich der
Haltestelle nicht abmarkiert ist, wird er von der Straßenbahn und dem
Individualverkehr gemeinsam genutzt. Zur Sicherung der ein- und
aussteigenden Fahrgäste erfolgt die Aktivierung der so genannten
Haltestellenzeitinsel erst wenige Meter vor dem Zeitinselsignal, um sicher zu
stellen, dass kein vor Rot haltendes Kraftfahrzeug die nachfolgende Straßenbahn
behindert. Würde das Vorschaltsignal für die Zeitinsel früher ausgelöst werden,
bestünde die Gefahr, dass die Bahn durch sich noch in der Haltestelle
befindenden Fahrzeugen an der Einfahrt gehindert würde. Am Friedberger Platz in Fahrtrichtung stadtauswärts
erhält der Kfz-Verkehr am Vorschaltsignal deutlich früher Rot. Die Bahn
hat hier einen eigenen Gleiskörper, der nicht vom Individualverkehr genutzt
werden darf. Bei Einfahrt der Straßenbahn erhält der Verkehr auf der
Friedberger Landstraße Rot. Hierdurch wird erreicht, dass die aussteigenden
Fahrgäste unmittelbar nach dem Aussteigen bei Grün die Friedberger
Landstraße überqueren können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich
aufgrund einer zeitweise sehr hohen Verkehrsdichte dennoch Fahrzeuge im
Haltestellenbereich befinden. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung ist eine
Vorbeifahrt dieser Fahrzeuge an ein- und aussteigenden Fahrgästen nur erlaubt,
wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Dass einzelne Fahrzeugführende
dies ignorieren ist unstrittig, gleichwohl würde eine Änderung der
Signalregelung hier keine signifikante Änderung des vorsätzlichen
Fehlverhaltens einzelner Fahrzeugführende herbeiführen. Die in der Anregung angesprochene Problematik
resultiert im Wesentlichen aus einem vorsätzlichen und ignoranten Verhalten
motorisierter Verkehrsteilnehmender, dem mit der angeregten Möglichkeit
bedauerlicherweise nicht begegnet werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2017, OM 2307