Einrichtung eines Zebrastreifens im Niederräder Mainfeld in Höhe des Hauses für Kultur
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 360
Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens im Niederräder Mainfeld in Höhe des Hauses für Kultur Bei der vom Ortsbeirat angesprochenen Einmündung handelt es sich über einen kurzen, überschaubaren Sackgassenbereich, der ausschließlich zum Parken genutzt wird. Da keine Grundstückzufahrten vorhanden sind, kann es sich hier nur um reinen Parksuchverkehr für ca. 15 Stellplätze handeln. Aus diesem Grund kann die für die Anlage eines Fußgängerüberweges vorgeschriebene Mindestanzahl von Fahrzeugen an dieser Stelle auf keinen Fall erreicht werden. Da das Parken im 5 Meter-Bereich der Einmündung nicht gestattet ist, sollte es jedem Fußgänger möglich sein, an dieser Stelle gefahrlos die Fahrbahn zu überqueren. Da an dieser Stelle keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erkennen ist, kann der Anregung nicht entsprochen werden.