Menschen auf der "Gutleutbrache" und den Anwohnern der Wurzelsiedlung helfen - effektive Zusam-menarbeit der betroffenen Ämter in einer Arbeitsgruppe der Stadt Frankfurt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST
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Betreff: Menschen auf der
"Gutleutbrache" und den Anwohnern der Wurzelsiedlung helfen -
effektive Zusam-menarbeit der betroffenen Ämter in einer Arbeitsgruppe der
Stadt Frankfurt Die zuständigen Ämter der
Stadt Frankfurt am Main sind bereits seit längerer Zeit mit der Situation auf
der "Gutleutbrache" befasst und stehen diesbezüglich auch in
Kontakt. Nach derzeitigem Stand duldet der
Insolvenzverwalter des Grundstücks den Aufenthalt der obdachlosen Personen auf
dem Gelände. Die von der Stadt Frankfurt am Main bezuschussten
Angebote der Wohnsitzlosenhilfe, wie Tagestreffs mit Duschgelegenheiten,
Waschmaschinen und günstigem Essen werden intensiv von diesem Personenkreis
genutzt. Beim Ortstermin am 19.08.2016 mit
Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Ämter, dem Ortsbeirat sowie
Bewohnerinnen und Bewohnern der Wurzelsiedlung wurde seitens des Jugend- und
Sozialamtes über die Situation der Obdachlosen und die rechtlichen Vorgaben
informiert. Derzeit bestehen keine rechtlichen Voraussetzungen für die
Gewährung von Transferleistungen. Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine
Möglichkeiten, die aktuelle Situation zu unterbinden, da es sich bei den
errichteten Behelfsunterkünften nicht um bauliche Anlagen im Sinne der
Hessischen Bauordnung handelt. Hier mangelt es insbesondere an dem Merkmal der
Herstellung aus Bauprodukten, da diese ausschließlich aus Sperrmüll errichtet
wurden. Für die Anliegen der Menschen aus
Osteuropa gibt es zu der Aufsuchenden Arbeit seit 07.03.2016 die Multinationale
Informations- und Anlaufstelle für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger (Projekt MIA).
Hier wird umfassend über die Beratungs- und Hilfeangebote in Frankfurt und
ggfs. über Rückkehrhilfen muttersprachlich informiert. Das Angebot trifft zwar
auf reges Interesse der obdachlosen Menschen auf der "Gutleutbrache", jedoch
sind diese nicht bereit, den Standort aufzugeben. Eine Auflösung ist ohnehin
nur sinnvoll, wenn eine anderweitige Unterbringung erreicht werden kann.
Das Ordnungsamt ist lediglich in Hinblick auf
Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Am 07.07.2016 begann eine
Schädlingsbekämpfung wegen Rattenbefalls auf dem Grundstück, welche am
18.07.2016 erfolgreich abgeschlossen wurde. Ein weiterer Rattenbefall ist
seither nicht festzustellen. Das Erfordernis zur Bildung einer speziellen
Arbeitsgruppe sieht der Magistrat nicht, da sich die betreffenden Ämter in
einem ständigen Austausch befinden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.08.2016, OM 497