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Menschen auf der "Gutleutbrache" und den Anwohnern der Wurzelsiedlung helfen - effektive Zusam-menarbeit der betroffenen Ämter in einer Arbeitsgruppe der Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 35 Betreff: Menschen auf der "Gutleutbrache" und den Anwohnern der Wurzelsiedlung helfen - effektive Zusam-menarbeit der betroffenen Ämter in einer Arbeitsgruppe der Stadt Frankfurt Die zuständigen Ämter der Stadt Frankfurt am Main sind bereits seit längerer Zeit mit der Situation auf der "Gutleutbrache" befasst und stehen diesbezüglich auch in Kontakt. Nach derzeitigem Stand duldet der Insolvenzverwalter des Grundstücks den Aufenthalt der obdachlosen Personen auf dem Gelände. Die von der Stadt Frankfurt am Main bezuschussten Angebote der Wohnsitzlosenhilfe, wie Tagestreffs mit Duschgelegenheiten, Waschmaschinen und günstigem Essen werden intensiv von diesem Personenkreis genutzt. Beim Ortstermin am 19.08.2016 mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Ämter, dem Ortsbeirat sowie Bewohnerinnen und Bewohnern der Wurzelsiedlung wurde seitens des Jugend- und Sozialamtes über die Situation der Obdachlosen und die rechtlichen Vorgaben informiert. Derzeit bestehen keine rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Transferleistungen. Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine Möglichkeiten, die aktuelle Situation zu unterbinden, da es sich bei den errichteten Behelfsunterkünften nicht um bauliche Anlagen im Sinne der Hessischen Bauordnung handelt. Hier mangelt es insbesondere an dem Merkmal der Herstellung aus Bauprodukten, da diese ausschließlich aus Sperrmüll errichtet wurden. Für die Anliegen der Menschen aus Osteuropa gibt es zu der Aufsuchenden Arbeit seit 07.03.2016 die Multinationale Informations- und Anlaufstelle für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger (Projekt MIA). Hier wird umfassend über die Beratungs- und Hilfeangebote in Frankfurt und ggfs. über Rückkehrhilfen muttersprachlich informiert. Das Angebot trifft zwar auf reges Interesse der obdachlosen Menschen auf der "Gutleutbrache", jedoch sind diese nicht bereit, den Standort aufzugeben. Eine Auflösung ist ohnehin nur sinnvoll, wenn eine anderweitige Unterbringung erreicht werden kann. Das Ordnungsamt ist lediglich in Hinblick auf Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Am 07.07.2016 begann eine Schädlingsbekämpfung wegen Rattenbefalls auf dem Grundstück, welche am 18.07.2016 erfolgreich abgeschlossen wurde. Ein weiterer Rattenbefall ist seither nicht festzustellen. Das Erfordernis zur Bildung einer speziellen Arbeitsgruppe sieht der Magistrat nicht, da sich die betreffenden Ämter in einem ständigen Austausch befinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 497