Weiterhin Verkehrsgefährdung im Schneidmühlenweg
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme OM 6357 zum gleichen Sachverhalt: "Die geschilderten Probleme sind fast ausschließlich auf die Andienung des YAZ-Supermarktes zurückzuführen. Hier sollte der Ortsbeirat auf den Betreiber zugehen, um diesen diesbezüglich zu sensibilisieren. Wenn hierdurch keine Verstöße gegen die StVO mehr erfolgen, dürften sich die verkehrlichen Probleme für die Anlieger minimiert haben." Die Städtische Verkehrspolizei hat zwischenzeitlich den Markt aufgesucht und führte, neben einer Inaugenscheinnahme der örtlichen Gegebenheiten, ein Gespräch mit dem Marktbetreiber. Die Problematik, der in der Ausfahrt auf die Königsteiner Straße parkenden LKW, ist dem Marktbetreiber sehr wohl bekannt. Kleinere LKW werden angewiesen, die Laderampe des Geschäftes zu nutzen, welche zum Zeitpunkt der Ortsbegehung auch genutzt wurde. Größere Fahrzeuge können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht in den Garagenhof zur Rampe einfahren und entladen demnach auf der Königsteiner Straße oder in der Ausfahrt des Schneidmühlenweges. Auch die nebenanliegenden Geschäfte (Eis-Cafe und Tedi-Markt) werden mittels LKW beliefert. Der Magistrat wird daher in Höhe des YAZ-Marktes und des benachbarten Tedi-Marktes eine Ladezone einrichten. Dies dürfte zur erheblichen Verbesserung der Situation beitragen. Da aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine ausreichend lange Messstrecke vorhanden ist, kann die Städtische Verkehrspolizei im Schneidmühlenweg keine Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Magistrat wird den Bereich weiter beobachten. Ein Ortstermin wird zur jetzigen Zeit für verfrüht erachtet.