Fuß- und Radweg entlang der Bonameser Straße realisiern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST
356
Betreff: Fuß- und Radweg
entlang der Bonameser Straße realisiern Der vom Ortsbeirat angeregte Fuß-
und Radweg an der Bonameser Straße befindet sich in der Zone II des
Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in Frankfurt am Main". In
einer als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Fläche ist die Errichtung einer
straßen- oder wegebaulichen Neu- oder Ausbaumaßnahme nur mit einer Genehmigung
zulässig. Darüber hinaus würde die angeregte Wegebeziehung in eine im Jahr 2009
durchgeführte Ersatzmaßnahme nach dem hessischen Naturschutzgesetz eingreifen.
Ein solcher Eingriff ist nicht genehmigungsfähig und kann darum nicht
realisiert werden. An
der Bonameser Straße, die keine übergeordnete Funktion im Netz
verkehrswichtiger Straßen des Gesamtverkehrsplans wahrnimmt, sind wegen der
geringen Verkehrsbelastung und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50
Stundenkilometern keine zusätzlichen Einrichtungen zur Führung des Radverkehrs
erforderlich. Die Mischung von Rad- und Kraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn
ist nach den Vorgaben der Regelwerke für die Planung von Radverkehrsanlagen auf
allen vom Kraftfahrzeugverkehr weniger belasteten Straßen der Standardfall.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 31.05.2016, OM 88