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Fuß- und Radweg entlang der Bonameser Straße realisiern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 356 Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Bonameser Straße realisiern Der vom Ortsbeirat angeregte Fuß- und Radweg an der Bonameser Straße befindet sich in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in Frankfurt am Main". In einer als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Fläche ist die Errichtung einer straßen- oder wegebaulichen Neu- oder Ausbaumaßnahme nur mit einer Genehmigung zulässig. Darüber hinaus würde die angeregte Wegebeziehung in eine im Jahr 2009 durchgeführte Ersatzmaßnahme nach dem hessischen Naturschutzgesetz eingreifen. Ein solcher Eingriff ist nicht genehmigungsfähig und kann darum nicht realisiert werden. An der Bonameser Straße, die keine übergeordnete Funktion im Netz verkehrswichtiger Straßen des Gesamtverkehrsplans wahrnimmt, sind wegen der geringen Verkehrsbelastung und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern keine zusätzlichen Einrichtungen zur Führung des Radverkehrs erforderlich. Die Mischung von Rad- und Kraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn ist nach den Vorgaben der Regelwerke für die Planung von Radverkehrsanlagen auf allen vom Kraftfahrzeugverkehr weniger belasteten Straßen der Standardfall. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 88