Straßenbahntrasse der Linie 11 ab "Alt-Fechenheim" als Rasengleis
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST
355
Betreff: Straßenbahntrasse
der Linie 11 ab "Alt-Fechenheim" als Rasengleis Grundsätzlich ist es aus
technischer und bahnbetrieblicher Sicht möglich, den genannten
Streckenabschnitt als Rasengleis anzulegen. Für die Umgestaltung in ein Rasengleis, das die
heutigen Anforderungen an den Bahnbetrieb und der Infrastruktur erfüllt, ist es
jedoch erforderlich, den Streckenabschnitt ab dem Erdplanum in der neuen
Oberbauform (Rasengleis) herzustellen. Eine grundhafte Erneuerungsmaßnahme ist
aus heutiger Sicht, entsprechend dem derzeitigen Zustand der Gleisanlage,
innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht erforderlich und kann deshalb unter
wirtschaftlichen Erwägungen derzeit nicht erfolgen. Bei einem direkten Kostenvergleich zwischen einem
Rasengleis und einem konventionellen Schotteroberbau, wie dieser standardmäßig
zwischen den Haltestellen "Alt Fechenheim" und "Schießhüttenstraße" eingebaut
ist, sind zusätzliche Kosten von ca. 600,00 Euro pro lfdm. Gleis zu erwarten.
Für den gesamten Streckenabschnitt wären damit, bei der Realisierung der
Strecke als Rasengleis, mit zusätzlichen Gesamtkosten von rund. 1,14 Mio. Euro
gegenüber einer Bauweise in Schotteroberbau, auszugehen. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um Verständnis,
dass aus den vorgenannten Kostengründen der Anregung nicht gefolgt werden
kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.11.2013, OM 2680