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Straßenbahntrasse der Linie 11 ab "Alt-Fechenheim" als Rasengleis

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 355 Betreff: Straßenbahntrasse der Linie 11 ab "Alt-Fechenheim" als Rasengleis Grundsätzlich ist es aus technischer und bahnbetrieblicher Sicht möglich, den genannten Streckenabschnitt als Rasengleis anzulegen. Für die Umgestaltung in ein Rasengleis, das die heutigen Anforderungen an den Bahnbetrieb und der Infrastruktur erfüllt, ist es jedoch erforderlich, den Streckenabschnitt ab dem Erdplanum in der neuen Oberbauform (Rasengleis) herzustellen. Eine grundhafte Erneuerungsmaßnahme ist aus heutiger Sicht, entsprechend dem derzeitigen Zustand der Gleisanlage, innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht erforderlich und kann deshalb unter wirtschaftlichen Erwägungen derzeit nicht erfolgen. Bei einem direkten Kostenvergleich zwischen einem Rasengleis und einem konventionellen Schotteroberbau, wie dieser standardmäßig zwischen den Haltestellen "Alt Fechenheim" und "Schießhüttenstraße" eingebaut ist, sind zusätzliche Kosten von ca. 600,00 Euro pro lfdm. Gleis zu erwarten. Für den gesamten Streckenabschnitt wären damit, bei der Realisierung der Strecke als Rasengleis, mit zusätzlichen Gesamtkosten von rund. 1,14 Mio. Euro gegenüber einer Bauweise in Schotteroberbau, auszugehen. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um Verständnis, dass aus den vorgenannten Kostengründen der Anregung nicht gefolgt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2680