Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Den Ortsbeirat 1 über die Pläne zum Bethmannhof informieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.) Es wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt, an dem auch der Ortsbeirat beteiligt war. Es wurde vereinbart, dass der prämierte Entwurf überarbeitet werden soll. Sobald diese Überarbeitung abgeschlossen ist, wird die Planung vorgestellt. Zu 2.) Da es sich um einen Privateigentümer handelt, darf der Magistrat aus datenschutzrechtlichen Gründen eigentümerbezogene Daten und Informationen nicht herausgeben. Zu 3.) Der Magistrat hat den Ankauf der Liegenschaft geprüft. Der private Eigentümer möchte die Liegenschaft nicht veräußern. Zu 4.) Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen und das Denkmalamt bringen ihre Belange bezüglich der zu erhaltenden Bauteile in die Planung ein. Beide Fachstellen sind in die laufenden Abstimmungen eingebunden, damit die schutzwürdigen und zu erhaltenen Bauteile in die weitere Planung integriert werden. Zu 5.) Der Bereich rund um den denkmalgeschützten Römer unterliegt bereits dem Ensembleschutz nach Denkmalrecht. Zu 6.) Eine Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch steuert ganze Gebiete mit einheitlicher baugeschichtlicher Prägung wie zum Beispiel Gründerzeitviertel. Sie ist kein geeignetes Instrument um beim Einzelvorhaben Bethmannhof mit seiner prägenden offenen Hofstruktur die Belange Kubatur, Größe und Baumasse über das geltende Planungsrecht hinaus zu regeln. Da kein Bebauungsplan vorhanden ist, beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dabei sind die unter Denkmalschutz stehenden Bauteile in einen Neubau wieder zu integrieren. Zu 7.) Um die vorhandene Nutzungsmischung entlang der "Kulturmeile Braubachstraße" zu erhalten und zu stärken bedarf es eines Miteinanders von öffentlichkeitswirksamen Erdgeschossnutzungen, Wohnen und Arbeiten. Dazu wurden in einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie die Belange der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gutachterlich vorgeprüft. Diese Belange werden auch im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren Bestandteil des Prüfumfangs sein.

Verknüpfte Vorlagen