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Nachverdichtung sozial- und umweltverträglich gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 354 Betreff: Nachverdichtung sozial- und umweltverträglich gestalten Für das Areal auf dem das Bauvorhaben realisiert werden soll, existiert kein Bebauungsplan. Maßgabe für die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist demnach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB), der die Bebauung innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile regelt. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Da dies bei dem beantragten Bauvorhaben, dem Neubau von 6 Reihenhäusern mit 4 Carports und 5 Stellplätzen, der Fall ist, bestand seitens der Bauherrschaft ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung. Die Bauherrschaft wurde durch den Magistrat bereits im August 2017 dahingehend sensibilisiert, die Nachbarschaft im Hinblick auf die Baustellenlogistik und den Bauablauf zu informieren. Dies wurde durch die Bauherrschaft seinerzeit zugesagt. Die Anregung des OBR hat der Magistrat zum Anlass genommen, die Bauherrschaft zum wiederholten Male aufzufordern die Baustellenabwicklung zu verbessern und die Nachbarn und Eigentümern frühzeitig einzubinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2017, OM 2345

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