Nachverdichtung sozial- und umweltverträglich gestalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST
354
Betreff: Nachverdichtung
sozial- und umweltverträglich gestalten Für das Areal auf dem das
Bauvorhaben realisiert werden soll, existiert kein Bebauungsplan. Maßgabe für
die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist demnach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB),
der die Bebauung innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile regelt. Nach § 34
BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert
ist. Da dies bei dem
beantragten Bauvorhaben, dem Neubau von 6 Reihenhäusern mit 4 Carports und 5
Stellplätzen, der Fall ist, bestand seitens der Bauherrschaft ein
Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung. Die Bauherrschaft wurde durch den Magistrat bereits
im August 2017 dahingehend sensibilisiert, die Nachbarschaft im Hinblick auf
die Baustellenlogistik und den Bauablauf zu informieren. Dies wurde durch die
Bauherrschaft seinerzeit zugesagt. Die Anregung des OBR hat der Magistrat zum
Anlass genommen, die Bauherrschaft zum wiederholten Male aufzufordern die
Baustellenabwicklung zu verbessern und die Nachbarn und Eigentümern frühzeitig
einzubinden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.11.2017, OM 2345