Radwege in der Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 352 Betreff: Radwege in der Darmstädter Landstraße zwischen
Sachsenhausen und Neu-Isenburg Aus Sicht des Magistrates besteht
entlang der Darmstädter Landstraße bereits ein gut ausgebautes Wegenetz für die
Nutzung als Radverbindung zwischen Frankfurt-Sachsenhausen und
Neu-Isenburg. Auf östlicher Seite, von Frankfurt kommend, parallel
und in ein paar Metern Abstand zur Darmstädter Landstraße, verläuft ein
ausgebauter Waldweg, der in beide Richtungen befahrbar ist. Die Wege im
Frankfurter Stadtwald entsprechen aufgrund der feinkörnigen Deckschicht und
kurzen Sanierungsintervalle durchwegs den Anforderungen und werden von
Radfahrern intensiv genutzt. Darüber hinaus verläuft die Darmstädter Landstraße
durch ein Waldgebiet des Frankfurter Stadtwaldes, das sowohl als Bannwald,
Landschaftsschutzgebiet, als auch FFH-Gebiet ausgewiesen ist und somit einen
besonderen Schutzstatus genießt. Die Asphaltierung von Radwegen im Bannwald ist
gemäß Bundeswaldgesetz und Hessischem Waldgesetz nicht zulässig. Ausgenommen
sind Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung, was auf die vorliegende Anregung
nicht zutrifft.
Verwiesen sei an dieser Stelle
auch auf die Planungen der Raddirektverbindung Frankfurt - Darmstadt, die in
unmittelbarer Nähe entlang des Welscher Weges und der Oberschweinstiege
Frankfurt mit Neu-Isenburg verbindet und eine gute Alternative zur Darmstädter
Landstraße darstellt. Aus den genannten Gründen lehnt der Magistrat die
Verbreiterung der Darmstädter Landstraße durch einen asphaltierten Radweg
ab. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.04.2018, OM 3003