Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Radwege in der Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 352 Betreff: Radwege in der Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg Aus Sicht des Magistrates besteht entlang der Darmstädter Landstraße bereits ein gut ausgebautes Wegenetz für die Nutzung als Radverbindung zwischen Frankfurt-Sachsenhausen und Neu-Isenburg. Auf östlicher Seite, von Frankfurt kommend, parallel und in ein paar Metern Abstand zur Darmstädter Landstraße, verläuft ein ausgebauter Waldweg, der in beide Richtungen befahrbar ist. Die Wege im Frankfurter Stadtwald entsprechen aufgrund der feinkörnigen Deckschicht und kurzen Sanierungsintervalle durchwegs den Anforderungen und werden von Radfahrern intensiv genutzt. Darüber hinaus verläuft die Darmstädter Landstraße durch ein Waldgebiet des Frankfurter Stadtwaldes, das sowohl als Bannwald, Landschaftsschutzgebiet, als auch FFH-Gebiet ausgewiesen ist und somit einen besonderen Schutzstatus genießt. Die Asphaltierung von Radwegen im Bannwald ist gemäß Bundeswaldgesetz und Hessischem Waldgesetz nicht zulässig. Ausgenommen sind Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung, was auf die vorliegende Anregung nicht zutrifft. Verwiesen sei an dieser Stelle auch auf die Planungen der Raddirektverbindung Frankfurt - Darmstadt, die in unmittelbarer Nähe entlang des Welscher Weges und der Oberschweinstiege Frankfurt mit Neu-Isenburg verbindet und eine gute Alternative zur Darmstädter Landstraße darstellt. Aus den genannten Gründen lehnt der Magistrat die Verbreiterung der Darmstädter Landstraße durch einen asphaltierten Radweg ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3003