Ampelübergang an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/ Eschersheimer Anlage bedarfsgerechter schalten
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 34
Betreff: Ampelübergang an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/ Eschersheimer Anlage bedarfsgerechter schalten Die in der Anregung angesprochene Querung kreuzt zwei der drei Hauptrichtungen am Knoten Eschersheimer Landstraße/Oeder Weg/Bockenheimer Anlage/Eschenheimer Anlage. Die Linksabbiegebeziehung von der Eschenheimer Anlage in Richtung Eschenheimer Tor wird hierbei aus Gründen der Leistungsfähigkeit zweistreifig geführt. Eine bedingtverträgliche Führung (Fußgänger und Abbieger werden zeitgleich freigegeben) ist auf Grund der zweistreifigen Abwicklung nicht zulässig. Eine Änderung der Signalsteuerung in der Art, dass beide Querungen zeitgleich die Freigabe erhalten hätte gravierende Auswirkungen auf den gesamten Knotenpunkt, da sowohl die Freigabezeiten der Eschersheimer Landstraße als auch die der Eschenheimer Anlage gekürzt werden müssten. Die derzeitige Steuerung stellt einen Kompromiss zwischen den Anforderungen aller am Straßenverkehr teilnehmenden Verkehrsarten dar. Auf Grund der gravierenden negativen Auswirkungen, die diese Änderung bedeuten würde, wird diese daher nicht weiter verfolgt.