Lärmschutz für Bergen-Enkheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST
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Betreff: Lärmschutz für
Bergen-Enkheim Auf ein Anschreiben des Magistrats
hat Hessen Mobil mit Schreiben vom 14.10.2013 mitgeteilt, dass es sich bei der
Fortführung der BAB A 66 um eine bestehende Straße im Sinne des
Immissionsrechtes handelt. Im Rahmen der Baurechtsschaffung für diesen
Verkehrsweg wurde damals die Notwendigkeit des Lärmschutzes für die
Wohnbebauung von Bergen-Enkheim erkannt und bearbeitet. Die erforderlichen
Lärmschutzmaßnahmen wurden bereits im Zuge des Autobahnbaus BAB A 66
realisiert.
Der Bereich Bergen-Enkheim ist
daher kein Bestandteil der Baurechtschaffung für den Tunnel Riederwald.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
27.08.2013, OA 412