Lärmschutz für Bergen-Enkheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 34
Betreff: Lärmschutz für Bergen-Enkheim Auf ein Anschreiben des Magistrats hat Hessen Mobil mit Schreiben vom 14.10.2013 mitgeteilt, dass es sich bei der Fortführung der BAB A 66 um eine bestehende Straße im Sinne des Immissionsrechtes handelt. Im Rahmen der Baurechtsschaffung für diesen Verkehrsweg wurde damals die Notwendigkeit des Lärmschutzes für die Wohnbebauung von Bergen-Enkheim erkannt und bearbeitet. Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen wurden bereits im Zuge des Autobahnbaus BAB A 66 realisiert. Der Bereich Bergen-Enkheim ist daher kein Bestandteil der Baurechtschaffung für den Tunnel Riederwald.