Lido Café & Bar erhalten
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist sich der Bedeutung bewusst, die einzelne Kleingewerbe für die soziale und wirtschaftliche Struktur der Stadtteile haben können und registriert die Herausforderungen, die für bestehende Kleingewerbebetriebe durch steigende Mieten bzw. Pachten einhergehen können. Eingriffe in gewerblich-privatrechtliche Miet- oder Pachtverhältnisse durch Kommunen sind grundsätzlich jedoch nicht zulässig. Es besteht Vertragsfreiheit. Die konkrete Ausgestaltung von Mietverträgen gehört nicht zum Regelungsbereich des im kommunalen Einflussbereich liegenden Bauplanungsrechts. Die Stadt Frankfurt am Main kann dementsprechend weder Miet-/Pachterhöhungen verhindern noch Kündigungen im Gewerbe rückgängig machen. Bei der Auseinandersetzung zwischen den beiden Parteien im vorliegenden Fall handelt es sich um einen solchen Sachverhalt, auf den der Magistrat keine direkte Einflussmöglichkeit hat. Über die Wirtschaftsförderung versucht der Magistrat aber ansässige Betriebe in entsprechenden Situationen bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen und Geschäftsaufgaben zu verhindern. So war die Wirtschaftsförderung auch mit den Betreibern des Café Lido im Gespräch, ehe diese sich entschieden, den Betrieb zum 16.11.2024 aufzugeben. Anfang 2025 hat auf der Fläche ein Cafébetrieb namens "Cielo Luisa" eröffnet. Für eine andere Fläche innerhalb des Gebäudekomplexes auf der Liegenschaft liegt ein Antrag zur Nutzungsänderung vor. Zwar könnte ein erweiterter gesetzlicher Rahmen (wie die Begrenzung von Mieterhöhungen) helfen, Kleingewerbetreibenden effektiveren Schutz vor Verdrängung bieten, allerdings kommt der Magistrat zu der Einschätzung, dass die Realisierungsmöglichkeiten gesetzlicher Anpassungen, u.a. vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit von entsprechenden Eingriffen in das durch das Grundgesetz geschützte Grundstückseigentum, sehr eingeschränkt sind. Der Gesetzgeber hat hier verschiedene (verfassungs-)rechtliche Gegebenheiten und Belange zu berücksichtigen, die einer Anwendung solcher Rahmenbedingung begründet entgegenstehen. Unabhängig davon enthält das Bauplanungsrecht jedoch bereits einige Vorschriften zur Berücksichtigung von gewerblichen Belangen, u.a. zur Erhaltung sog. zentraler Versorgungsbereiche und zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung. In der Stadt Frankfurt wurde diese Vorgabe durch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept umgesetzt.